Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Eingabe in der Anlage N-Aus: Ich habe seit September 2014 bis Ende Juli 2020 in der Schweiz gelebt und gearbeitet und bin im August 2020 zurück nach Deutschland gegangen und habe hier ab dem 01. Oktober 2020 eine neue Arbeit angefangen. Da ich aufgrund der Corona-Pandemie seit 01. November 2020 Kurzarbeitergeld bezogen habe, muss ich nun für das Jahr 2020 eine Steuererklärung machen.
Mein Schweizer Gehalt unterliegt meiner Meinung nach dem DBA und ich habe dies entsprechend in die Anlage N-AUS eingetragen. Bei der Steuerberechnung kommt dennoch ein 5-Stelliger Betrag raus, den ich nachzahlen soll. Wird das DBA erst vom Finanzamt angewendet oder warum ist der nachzuzahlende Betrag so hoch? In Deutschland selbst habe ich nur Lohn im unteren 4-Stelligen Bereich bezogen.
Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen, wenn sich hier jemand auskennt
Vielen Dank und einen guten Start in die neue Woche an alle!
Liebe Grüße
ich habe eine Frage zur Eingabe in der Anlage N-Aus: Ich habe seit September 2014 bis Ende Juli 2020 in der Schweiz gelebt und gearbeitet und bin im August 2020 zurück nach Deutschland gegangen und habe hier ab dem 01. Oktober 2020 eine neue Arbeit angefangen. Da ich aufgrund der Corona-Pandemie seit 01. November 2020 Kurzarbeitergeld bezogen habe, muss ich nun für das Jahr 2020 eine Steuererklärung machen.
Mein Schweizer Gehalt unterliegt meiner Meinung nach dem DBA und ich habe dies entsprechend in die Anlage N-AUS eingetragen. Bei der Steuerberechnung kommt dennoch ein 5-Stelliger Betrag raus, den ich nachzahlen soll. Wird das DBA erst vom Finanzamt angewendet oder warum ist der nachzuzahlende Betrag so hoch? In Deutschland selbst habe ich nur Lohn im unteren 4-Stelligen Bereich bezogen.
Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen, wenn sich hier jemand auskennt
Vielen Dank und einen guten Start in die neue Woche an alle!
Liebe Grüße
Kommentar