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Anlage N-Aus bei DBA- Deutschland-Schweiz

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    Anlage N-Aus bei DBA- Deutschland-Schweiz

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Eingabe in der Anlage N-Aus: Ich habe seit September 2014 bis Ende Juli 2020 in der Schweiz gelebt und gearbeitet und bin im August 2020 zurück nach Deutschland gegangen und habe hier ab dem 01. Oktober 2020 eine neue Arbeit angefangen. Da ich aufgrund der Corona-Pandemie seit 01. November 2020 Kurzarbeitergeld bezogen habe, muss ich nun für das Jahr 2020 eine Steuererklärung machen.
    Mein Schweizer Gehalt unterliegt meiner Meinung nach dem DBA und ich habe dies entsprechend in die Anlage N-AUS eingetragen. Bei der Steuerberechnung kommt dennoch ein 5-Stelliger Betrag raus, den ich nachzahlen soll. Wird das DBA erst vom Finanzamt angewendet oder warum ist der nachzuzahlende Betrag so hoch? In Deutschland selbst habe ich nur Lohn im unteren 4-Stelligen Bereich bezogen.
    Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen, wenn sich hier jemand auskennt
    Vielen Dank und einen guten Start in die neue Woche an alle!
    Liebe Grüße

    #2
    Deine Einkünfte aus der Zeit wo du in der Schweiz gelebt und gearbeitet hast kommen nicht in die Anlage N-AUS sondern in Anlage WA-EST Zeile 6.
    In Zeile 4 kommt der Zeitraum in dem du in Deutschland gewohnt hast.

    Eine Nachzahlung ist leider normal, da deine ausländiswchen Einkünfte zwar steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Hallo,
      vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat mir sehr geholfen. Die Nachzahlung ist mir bewusst, nur die Höhe war mir anfangs etwas zu viel, jetzt scheint es zu passen. Vielen Dank und einen schönen Tag!

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        #4
        Die Nachzahlung ist mir bewusst, nur die Höhe war mir anfangs etwas zu viel, jetzt scheint es zu passen.
        Man muss ein wenig aufpassen, in der Anlage WA-Est sind bekanntlich die Einkünfte zu erklären, also der Bruttoarbeitslohn abzüglich

        der Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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