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In deinem Fall geht es um ein sog. Rumpfwirtschaftsjahr und nicht um ein abweichendes Wirtschaftsjahr.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Vielen Dank für eure Hinweise. Wenn ich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr gleich setze, bekomme ich folgenden Fehler. **Siehe auch den Anhang
Gefundene Fehler und Konflikte
Die Angabe des Beginns und des Endes des Wirtschaftsjahres auf der Anlage GK ist nicht zulässig, da laut den Angaben auf dem Hauptvordruck im Veranlagungszeitraum nur ein Wirtschaftsjahr endet.
Mögliche Fehlerquellen
Die Angabe des Beginns und des Endes des Wirtschaftsjahres auf der Anlage KSt 1 F ist nicht zulässig, da laut den Angaben auf dem Hauptvordruck im Veranlagungszeitraum nur ein Wirtschaftsjahr endet.
Mögliche Fehlerquellen
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ich habe den gleichen Fall wie magpie vorliegen. Neugründung im Juni jedoch bekomme ich ständig die Fehlermeldung das zwei Wirtschaftsjahre im Veranlagungszeitraum enden. Hat jemand eine Idee wie man so ein rumpfwirtschaftsjahr richtig anlegt ?
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