Hallo an alle, ich habe bisher keine Antwort auf meinen Fragen gefunden, deswegen freue ich mich auf Hilfe
Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal meine eigene Steuererklärung. Bisher hat es für mich ein Steuerberater gemacht. Mein Problem ergibt sich, weil ich Arbeitnehmer bin, gleichzeitig arbeite aber ab und zu selbständig. Ich fülle deswegen die Anlagen N und S.
1. Letztes Jahr habe ich ein neues Handy gekauft. Das ist für meine Arbeit als Journalist relevant, deswegen wollte ich es auch absetzen. Soll ich es aber in Anlage N eintragen (und ja, dann wo? Unter Arbeitsmittel steht ja nur Computer, und nicht Smartphone), oder Anlage S? Soll ich den ganzen Preis eintragen (oder z.B. nur die Hälfte, da ich das Handy ja auch privat nutze)?
2. Ähnliche Frage habe ich zu Dienstreisekosten. Letztes Jahr war ich ins Ausland gefahren, mein Arbeitgeber hat die Kosten nicht übernommen, weil die Reise nicht von ihm bestellt war. Da war ich aber für den Arbeitgeber tätig. Kann ich die Kosten (Reise, Übernachtung, Verpflegung) in Anlage N angeben, oder lieber in Anlage S, bei Nebenkosten?
3. Was mir auch nicht klar ist, ist ob ich meine Fahrtkosten in und aus der Arbeit auch absetzen kann. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber keine Rückerstattung der Fahrkosten (auch z.B. kein OV Ticket). Sind meine Kosten (Fahrkarten, Autosharing) für die Abrechnung relevant, auch wenn sie unter 1000 eur liegen?
Ich freue mich auf all Antworten, danke!
Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal meine eigene Steuererklärung. Bisher hat es für mich ein Steuerberater gemacht. Mein Problem ergibt sich, weil ich Arbeitnehmer bin, gleichzeitig arbeite aber ab und zu selbständig. Ich fülle deswegen die Anlagen N und S.
1. Letztes Jahr habe ich ein neues Handy gekauft. Das ist für meine Arbeit als Journalist relevant, deswegen wollte ich es auch absetzen. Soll ich es aber in Anlage N eintragen (und ja, dann wo? Unter Arbeitsmittel steht ja nur Computer, und nicht Smartphone), oder Anlage S? Soll ich den ganzen Preis eintragen (oder z.B. nur die Hälfte, da ich das Handy ja auch privat nutze)?
2. Ähnliche Frage habe ich zu Dienstreisekosten. Letztes Jahr war ich ins Ausland gefahren, mein Arbeitgeber hat die Kosten nicht übernommen, weil die Reise nicht von ihm bestellt war. Da war ich aber für den Arbeitgeber tätig. Kann ich die Kosten (Reise, Übernachtung, Verpflegung) in Anlage N angeben, oder lieber in Anlage S, bei Nebenkosten?
3. Was mir auch nicht klar ist, ist ob ich meine Fahrtkosten in und aus der Arbeit auch absetzen kann. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber keine Rückerstattung der Fahrkosten (auch z.B. kein OV Ticket). Sind meine Kosten (Fahrkarten, Autosharing) für die Abrechnung relevant, auch wenn sie unter 1000 eur liegen?
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