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Als Arbeitnehmer oder Selbständige absetzen?

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    Als Arbeitnehmer oder Selbständige absetzen?

    Hallo an alle, ich habe bisher keine Antwort auf meinen Fragen gefunden, deswegen freue ich mich auf Hilfe

    Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal meine eigene Steuererklärung. Bisher hat es für mich ein Steuerberater gemacht. Mein Problem ergibt sich, weil ich Arbeitnehmer bin, gleichzeitig arbeite aber ab und zu selbständig. Ich fülle deswegen die Anlagen N und S.

    1. Letztes Jahr habe ich ein neues Handy gekauft. Das ist für meine Arbeit als Journalist relevant, deswegen wollte ich es auch absetzen. Soll ich es aber in Anlage N eintragen (und ja, dann wo? Unter Arbeitsmittel steht ja nur Computer, und nicht Smartphone), oder Anlage S? Soll ich den ganzen Preis eintragen (oder z.B. nur die Hälfte, da ich das Handy ja auch privat nutze)?

    2. Ähnliche Frage habe ich zu Dienstreisekosten. Letztes Jahr war ich ins Ausland gefahren, mein Arbeitgeber hat die Kosten nicht übernommen, weil die Reise nicht von ihm bestellt war. Da war ich aber für den Arbeitgeber tätig. Kann ich die Kosten (Reise, Übernachtung, Verpflegung) in Anlage N angeben, oder lieber in Anlage S, bei Nebenkosten?

    3. Was mir auch nicht klar ist, ist ob ich meine Fahrtkosten in und aus der Arbeit auch absetzen kann. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber keine Rückerstattung der Fahrkosten (auch z.B. kein OV Ticket). Sind meine Kosten (Fahrkarten, Autosharing) für die Abrechnung relevant, auch wenn sie unter 1000 eur liegen?

    Ich freue mich auf all Antworten, danke!


    #2
    Kosten sind dort geltend zu machen wo sie angefallen sind. Also Kosten für die Selbständige Tätigkeit nicht bei der nichtselbständigen, und umgekehrt.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Kosten sind dort geltend zu machen wo sie angefallen sind. Also Kosten für die Selbständige Tätigkeit nicht bei der nichtselbständigen, und umgekehrt.
      Danke für die schnelle Antwort! Die Reise würde ich dann bei selbständiger Tätigkeit absetzen, weil sie ja nicht vom Arbeitgeber bestellt war. Das Handy wahrscheinlich auch (obwohl ich es eigentlich für alles nutze, auch die Arbeit bei meinem Arbeitnehmer).

      Was ist dann mit den Fahrtkosten in die Arbeit? Sind sie überhaupt relevant für Werbungskosten in Anlage N, oder da sie sowieso unter 1000 Euro liegen, gar nicht?

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        #4
        Wenn eine Ausgabe mehreren Einkunftsarten zuzuordnen ist dann müsste sie halt entsprechend aufgeteilt werden. Und ob sich Deine Werbungskosten auswirken, das kannst Du ja mit Mein Elster ausprobieren.
        Ansonsten bist Du hier im Forum verkehrt, denn mit Elster haben Deine Fragen nichts zu tun.

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          #5
          Und ob sich Deine Werbungskosten auswirken, das kannst Du ja mit Mein Elster ausprobieren.
          Bei seiner selbstständigen Tätigkeit wirken sich Betriebsausgaben eigentlich immer aus, es sei denn, er kann die Betriebsausgabenpauschale

          in Anspruch nehmen. Die gibt es aber m. W. nur für hauptberuflich tätige Journalisten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bei seiner selbstständigen Tätigkeit wirken sich Betriebsausgaben eigentlich immer aus
            Gefragt wurde ja konkret nach Werbungskosten:

            Zitat von festefreie Beitrag anzeigen
            Was ist dann mit den Fahrtkosten in die Arbeit? Sind sie überhaupt relevant für Werbungskosten in Anlage N, oder da sie sowieso unter 1000 Euro liegen, gar nicht?

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