Sorry, meine Ausführungen zu § 3 Nr. 63 EStG war in Deinem Zusammenhang völlig am Thema vorbei.
Ob das in die Anlage KAP reingehört oder Anlage R-AV / bAV, kann ich Dir jetzt nicht sagen, aber was die Anlage SO damit zu tun hat (doppelt eintragen ?), verstehe ich nicht wirklich.
Ob das in die Anlage KAP reingehört oder Anlage R-AV / bAV, kann ich Dir jetzt nicht sagen, aber was die Anlage SO damit zu tun hat (doppelt eintragen ?), verstehe ich nicht wirklich.
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