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    #16
    Sorry, meine Ausführungen zu § 3 Nr. 63 EStG war in Deinem Zusammenhang völlig am Thema vorbei.

    Ob das in die Anlage KAP reingehört oder Anlage R-AV / bAV, kann ich Dir jetzt nicht sagen, aber was die Anlage SO damit zu tun hat (doppelt eintragen ?), verstehe ich nicht wirklich.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      Wenn man jetzt wüsste, ob eine Riesterförderung in Anspruch genommen wurde oder eine Entgeltumwandlung vorlag, könnte man die gestellte

      Frage beantworten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Ich halte die Aussage des FA für falsch, wobei noch fraglich ist, welche Informationen dem FA tatsächlich gegeben wurden.
        Da es sich nach den Angaben hier um eine Entgeltumwandlung handelt, ist laut BFH die Leistung auch bei Ausübung des Kapitalwahlrechts nach 22 Nr. 5 EStG zu versteuern, d.h. voll, was auch logisch ist, denn die Einzahlungen erfolgten ja aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen. Es müsste auch eine entsprechende Leistungsmitteilung mit Nr. 4 geben.

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