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Zusatzversorgung Rückkauf

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    Zusatzversorgung Rückkauf

    Hallo, über die Suchfunktion konnte ich nichts dazu finden: Ich habe meine freiwillige Zusatzversorgung (quasi Betriebsrente) gekündigt und eine Abfindung erhalten. Ich weiß, dass ich es unter „Sonstige Einnahmen“ angeben muss. Aber wo dort genau? Und wo gebe ich den Verlust an, da ich ja nur einen Anteil zurück bekommen habe.
    Vielen Dank

    #2
    In welchem Jahr hat das stattgefunden?

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      #3
      2020. Ist für die aktuelle Steuererklärung.

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        #4
        Hallo,

        dann lese erst einmal die Erläuterungen zum Forum-ElsterFormular-
        Gruß FIGUL

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          #5
          Gerne. Wo finde ich die?

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            #6
            Auf der Forenstartseite: https://forum.elster.de/anwenderforum/
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Ok. Mir erschließt sich immer noch nicht ganz, wie ich zumindest Antwort komme.
              Es geht um meine Einkommenssteuer 2020, die ich über Elster erstellt habe.

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                #8
                Hallo,

                du bist im falschen Unterforum.
                Damit dir ein Licht aufgeht warum, sollst du die Erläuterungen zu diesem Forum lesen.
                Das sollte man normalerweise tun, bevor man irgendein Thema irgendwo erstellt.
                Vergleich: Du gehst zum Bäcker und fragst: Was kosten die Schnitzel
                Sind beides Handwerker aber unterschiedliche Sparten.
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Ich habe erst geschaut, wo es reinpasst. Die Überschriften lassen aber etwas Interpretationsspielraum. Für mich klingt es jetzt auch etwas schroff und abwertend, um ehrlich zu sein. Ob das jetzt zwingend notwendig ist, ist die Frage. Alternativ kann man den Beitrag auch einfach sofort verschieben mit Kommentar, dass der dorthin gehört und Hinweis auf diese Erläuterungen.

                  Könnte dann jemand den Thread bitte verschieben?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Fortinbras Beitrag anzeigen
                    Ich habe erst geschaut, wo es reinpasst. Die Überschriften lassen aber etwas Interpretationsspielraum. Für mich klingt es jetzt auch etwas schroff und abwertend, um ehrlich zu sein. Ob das jetzt zwingend notwendig ist, ist die Frage. Alternativ kann man den Beitrag auch einfach sofort verschieben mit Kommentar, dass der dorthin gehört und Hinweis auf diese Erläuterungen.

                    Könnte dann jemand den Thread bitte verschieben?
                    Hallo,

                    du sollst ja nicht nur die Überschriften zu den einzelnen Foren lesen, sondern die Erläuterungen dazu.
                    Wenn es dich tröstet: Du bist kein Einzelfall.
                    Ich würde gerne verschieben, weiss aber nicht wohin.
                    Du verrätst ja nicht, womit du deine Erklärung erstellst
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Ich mache die Steuererklärung einfach über Elster-Online. Oder wie meinst du es?

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                        #12
                        10 Antworten und keine hat etwas mit dem Thema zu tun ! Ich verschiebe das Thema jetzt mal in das richtige Unterforum.

                        War diese sog. Zusatzversorgung bei einer Versicherung abgeschlossen ? Wie hieß das Produkt denn genau ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke. Das Produkt heißt ZVKPlus-Rente. Es wird vom kommunalen Versorgungsberband Baden-Württemberg angeboten. Es ist ein freiwilliger Zusatz zur verpflichtenden ZVK-Rente für Angestellte im öffentlichen Dienst. Ich hatte das Modell Entgeltumwandlung. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen.
                          Zuletzt geändert von Fortinbras; 12.07.2021, 23:17.

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                            #14
                            Also wird der Beitrag nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gewesen sein, was Du anhand Deiner Abrechnung ersehen wirst. Dann darfst Du das natürlich überhaupt nicht in der Einkommensteuererklärung erklären, denn dann wärest Du ja doppelt begünstigt: In Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung wird der steuerpflichtige Arbeitslohn ausgewiesen und versteuert. Wenn Deine Beiträge den steuerpflichtigen Arbeitslohn schon gemindert haben, also abgezogen wurden, wieso soll das dann über die Einkommensteuererklärung nochmals abgezogen werden ?

                            Was ist denn so schwer daran zu lesen wo Du dich befindest ? Charlie24 glaubt aus Deinen Antwort zu erraten, dass Du wohl mit "Mein Elster" arbeitest. Mit Elsterformular wohl weniger. Stimmt das denn nun, damit wir das passend verschieben können. Elsterformular jedenfalls ist eine Wíndows-Software zum Installieren, die nur für Zeiträume bis 2019 angeboten wird.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Ok, jetzt wird es mir klar: Ich wusste überhaupt nicht, dass man zwischen Mein Elster und Elsterformular unterscheiden muss. Bin quasi davon ausgegangen, dass es hier um die Formulare innerhalb von Mein Elster geht . Egal, also dann ab damit ins Mein-Elster-Forum.

                              Ich will gar nicht begünstigt werden, sondern Einkommen, das ich hatte, korrekt angeben (leider zu meinen Ungunsten) Der Anbieter hat mich dazu sogar aufgefordert.

                              Da ich aber durch den Rückkauf einen Verlust gemacht habe, kann ich den doch wiederum steuerlich geltend machen (negatives Einkommen in Anlage KAP zB??) Zumindest habe ich das so über Internetrecherche herausgefunden.


                              Edit: Also ich habe jetzt einfach beim Finanzamt angerufen und innerhalb von zehn Minuten alle Infos bekommen: Meine Angabe mache ich unter Anlage SO unter Leistungen. Verlust unter negativem Einkommen in KAP. Sorry für die Umstände, hätte nicht gedacht, dass es über das Forum so kompliziert wird.
                              Zuletzt geändert von Fortinbras; 13.07.2021, 13:18.

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