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keine Steuerberechnung möglich - Anlage R

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    keine Steuerberechnung möglich - Anlage R

    Hallo zusammen,

    bin ganz neu im Forum und das ist mein erster Beitrag.
    Ich habe meine Steuererklärung für das Jahr 2020 in "Mein Elster" eingegeben.
    Noch folgender Sachverhalt für das Jahr 2020: Seit 01.01.2020 beziehe ich Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine ZVK-Rente. Außerdem habe ich vom 01.01.-30.11.2020 noch 50 % bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Die kompletten Steuerdaten für mich und meinen Mann habe ich über Elster beim Finanzamt abgerufen und in die Steuererklärung eingefügt.
    Nun wird mir jedoch keine Steuerberechnung angezeigt. Folgende Fehlermeldung kommt: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für das die Erklärung abgegeben wird. Keine Ahnung was das heißen soll, die Daten wurden ja eingespielt. Außerdem kommt noch der Hinweis, dass es sich um einen Ausschlussfall handeln könnte.
    Was kann ich tun um eine Steuerberechnung zu bekommen.

    #2
    Hallo,

    warum postest du im Elster Anwenderforum?
    Lies mal die Erläuterungen zu den einzelnen Foren
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich verschiebe das Thema in das passende Unterforum für Mein ELSTER, denn hier bist du falsch!.

      Der Fehler betrifft einen Datumswert: vor 2020, dabei kann es sich um einen Fehler im elektronischen Datensatz handeln, auch wenn das selten vorkommt.

      Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für das die Erklärung abgegeben wird.
      Du musst die Anlagen R und R-AV/bAV daraufhin überprüfen. In beiden Anlagen gibt es entsprechende Zeilen für solche Einträge.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Sorry, wenn ich mich mit meinen 66 Jahren nicht so in den Foren auskenne.
        Trotzdem Danke für die Antworten.
        Die Anlagen R und R-AVV/bAV wurden übermittelt. Ich glaube das die Einträge hier korrekt sind.

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          #5
          Ich glaube das die Einträge hier korrekt sind.
          Dann wäre aber die Fehlermeldung unsinnig ! Kontrolliere mal die Zeilen 16 und 17 auf Seite 3 der Anlage R sowie die Zeile 20 der Anlage R-AV/bAV
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Weder in der Anlage R noch in der Anlage R-AV/bAV sind Einträge in den erwähnten Zeilen

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              #7
              Dann entferne mal versuchsweise nacheinander die Anlagen R und R-AV7bAV. Jeweils nur eine Anlage, anschließend die Prüfung und die Steuerberechnung

              aufrufen und den Entwurf dann ohne zu speichern schließen. So kann man herausfinden, an welcher Anlage die Steuerberechnung scheitert.

              Ist der Ehemann ebenfalls bereits in Rente ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke, dass du dir so viel Mühe gibst.. Ja mein Mann ist schon seit längerer Zeit Rentner. Ich werde deinen Vorschlag auf jeden Fall ausprobieren und melde mich ob das geklappt hat.

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                  #9
                  Habe gerade die Anlage R-AV/bAV entfernt und jetzt erhalte ich eine Steuerberechnung. Auch wenn diese ohne die Anlage nicht korrekt ist habe ich jetzt wenigstens einen etwaigen Anhaltspunkt.

                  Grüße und Danke

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                    #10
                    Habe gerade die Anlage R-AV/bAV entfernt und jetzt erhalte ich eine Steuerberechnung.
                    Enthält die Anlage R-AV/bAV nur Einträge für deine Zusatzversorgung oder auch Einträge bei deinem Mann. Dann müsstest du angeben,

                    welche Zeilen genau befüllt sind. Die Beträge interessieren nicht, Datumswerte jedoch schon. Dann lässt sich der Fehler nachstellen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Nach meiner letzten Nachricht habe ich einen kompletten neuen Entwurf gestartet und alles manuell anhand der uns vorliegenden Bescheinigungen angegeben. Sowohl mein Mann wie auch ich erhalten Leistungen aus einer Zusatzversorgung. Bei meinem Mann waren in der vom Finanzamt eingespielten Version der Anlage R-AV/bAV die Zeilen 4 und 5 mit Beträgen und die Zeile 16 mit dem Datum des Rentenbeginns angegeben. Außerdem war die Zeile 26 "Nachzahlungen für mehrere Jahre" bei ihm auch mit einem Betrag belegt. Als ich das ganze dann genauso manuell eingegeben habe, kam eine Fehlermeldung. Text: "In Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro angegebener Rente nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung) eingetragen werden (Angaben zur 1. Rente, Anlage R-AV / bAV )". Das verstehe ich ja nun gar nicht. Wenn ich nun die Zeile 26 weglasse, was meiner Meinung nach nicht richtig ist, sind keine Fehler lt. System vorhanden und es erfolgt auch eine Steuerberechnung.

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                        #12
                        Als ich das ganze dann genauso manuell eingegeben habe, kam eine Fehlermeldung. Text: "In Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro angegebener Rente nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung) eingetragen werden (
                        Weglassen darf man die Nachzahlung natürlich nicht, aber geh mal bei deinem Mann auf + Rente hinzufügen und erfasse die Nachzahlung als eigene Rente.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hier wurde vor kurzem mal ein ähnlicher Fall diskutiert: https://forum.elster.de/anwenderforu...nlage-r-av-bav
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            ok, danke. Werde es heute mal versuchen.

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                              #15
                              Ich gebe es jetzt wirklich auf. Habe die Nachzahlungen, es sind insgesamt 3, jede mit "Rente hinzufügen" manuell erfasst. Und jetzt bin ich soweit wie am Anfang. Es kommt wieder die gleiche Fehlermeldung wie in meinem ersten Beitrag beschrieben. Ich werde den Mist jetzt einfach abschicken.

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