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Einnahmen für PKW-Stellplatz zur vermieteten Eigentumswohnung

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    Einnahmen für PKW-Stellplatz zur vermieteten Eigentumswohnung

    Guten Tag,

    bislang war die Miete für den PKW-Stellplatz für meine vermietete Eigentumswohnung in der Kaltmiete für die Wohnung mit enthalten. Dementsprechend wurde von mir die komplette Kalkmiete in Zeile 9 in der Anlage V angegeben.

    Im neu abgeschlossenen Mietvertrag habe ich für den PKW-Stellplatz einen separaten Mietvertrag abgeschlossen. Mieter der Wohnung und des PKW-Stellplatzes ist jeweils die gleiche Person.

    Ich frage mich jetzt, ob ich in dieser Konstellation, die Miete für den PKW-Stellplatz separat in der Zeile 16 ausweisen muss oder ob ich nach wie vor die komplette Kaltmiete inkl. Stellplatzmiete in der Zeile 9 angebe?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    #2
    Hallo Moko123,
    wenn du es schon getrennt hast, kannst du es auch separat eintragen -> obwohl es im Ergebnis keinen Unterschied macht.

    Tschüß

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      #3
      Die separate Vermietung eines Stellplatzes könnte u.U. umsatzsteuerpflichtig sein (§ 4 Nr. 12 UStG: "Nicht befreit sind [...]die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen[...]". Aber da könnte man sich dann sicher auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) berufen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        sicher
        Jedenfalls, wenn man nicht im Rahmen einer anderen Tätigkeit Umsatzsteuer ausweist.

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