Guten Tag,
bislang war die Miete für den PKW-Stellplatz für meine vermietete Eigentumswohnung in der Kaltmiete für die Wohnung mit enthalten. Dementsprechend wurde von mir die komplette Kalkmiete in Zeile 9 in der Anlage V angegeben.
Im neu abgeschlossenen Mietvertrag habe ich für den PKW-Stellplatz einen separaten Mietvertrag abgeschlossen. Mieter der Wohnung und des PKW-Stellplatzes ist jeweils die gleiche Person.
Ich frage mich jetzt, ob ich in dieser Konstellation, die Miete für den PKW-Stellplatz separat in der Zeile 16 ausweisen muss oder ob ich nach wie vor die komplette Kaltmiete inkl. Stellplatzmiete in der Zeile 9 angebe?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
bislang war die Miete für den PKW-Stellplatz für meine vermietete Eigentumswohnung in der Kaltmiete für die Wohnung mit enthalten. Dementsprechend wurde von mir die komplette Kalkmiete in Zeile 9 in der Anlage V angegeben.
Im neu abgeschlossenen Mietvertrag habe ich für den PKW-Stellplatz einen separaten Mietvertrag abgeschlossen. Mieter der Wohnung und des PKW-Stellplatzes ist jeweils die gleiche Person.
Ich frage mich jetzt, ob ich in dieser Konstellation, die Miete für den PKW-Stellplatz separat in der Zeile 16 ausweisen muss oder ob ich nach wie vor die komplette Kaltmiete inkl. Stellplatzmiete in der Zeile 9 angebe?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
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