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Untervermietung Tiefgaragenstellplatz angeben

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    Untervermietung Tiefgaragenstellplatz angeben

    Aktuell mache ich meine Steuererklärung für 2020 mit ElsterOnline.

    Bei meiner Wohnung ist ein Stellplatz in der Tiefgarage für ein Auto zwingend mit dabei. Allerdings benötige ich diesen nicht. Daher habe ich ihn in Absprache mit meinem Vermieter an eine andere Person im Haus vermietet. Ich bekomme 43 Euro pro Monat.

    Frage:
    Muss ich diese Einkünfte aus dieser Untervermietung in meiner Steuererklärung mit angeben?

    #2
    Hallo,

    ich würde annehmen, dass du auch ca. diesen Betrag an deinen Vermieter bezahlst (kumuliert mit der Miete).
    Man nennt das "durchlaufender Posten", daher machst du keinen Gewinn.

    Außerdem gibt es den Härteausgleich (§ 46 Abs. 3), wonach bis zu 410 Euro steuerfrei wären. Und nach Kosten liegst du sicher darunter.

    Fazit: Gleich doppelt steuerfrei, du musst nichts angeben.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Dankeschön für die schnelle Antwort!
      Der Typ vom Mietverein hatte mir gesagt, ich müsste das auf jeden Fall angeben. Weil das sonst Steuerhinterziehung wäre. Aber dann hat der wohl unrecht.

      Hm, naja, es ist im Mietvertrag nicht gesondert angegeben. Daher mache ich ja schon irgendwie "Gewinn".

      Härteausgleich: 43 Euro/Monat * 12 Monate = 516 Euro
      Also wäre ich über den 410 Euro, wenn man das aufs Jahr rechnet... Hm...

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        #4
        Hallo,

        du musst doch noch die Miete abziehen, die du für den Stellplatz bezahlst.
        Das ist doch wohl klar
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          du musst doch noch die Miete abziehen, die du für den Stellplatz bezahlst.
          Das ist doch wohl klar
          Ich zahle ja leider keine Miete für den Stellplatz. Ich zahle eine Wohnung, bei der der Stellpaltz mit im Preis ist. Wie viel von den 500 Euro Miete für den Stellplatz ist, und wie viel für die Wohnung ist nirgendwo angegeben. Es könnte 400 Wohnung und 100 Stellplatz oder 495 Euro Wohnung und 5 Euro Stellplatz sein. Daher ist das nicht so trivial.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Ich zahle ja leider keine Miete für den Stellplatz.
            Doch, zahlst du. Das ist genau so als wenn du ein Zimmer untervermieten würdest. Auch da müsstest du die Kosten irgendwie aufteilen.

            Es könnte 400 Wohnung und 100 Stellplatz oder 495 Euro Wohnung und 5 Euro Stellplatz sein. Daher ist das nicht so trivial.
            Naja, du darfst das nicht auswürfeln. Entscheidend sind vergleichbare Fälle, etwa wie viel günstiger eine Wohnung ohne Stellplatz ist. Oder eben, was ein vergleichbarer Stellplatz üblicherweise so kostet bei euch in der Gegend.

            Ich hatte ja gesagt, dass für mich die 43 Euro auch dem kumulierten Preis entsprechen (mindestens grob). Schon ein Stellplatz im Freien dürfte es selten unter 20 Euro geben, bei Garagen - und eine Tiefgarage würde ich dem fast gleichsetzen - wohl mindestens das Doppelte.

            Und den Härteausgleich hatte ich insbesondere dafür erwähnt, dass jemand (etwa der Sachbearbeiter beim Finanzamt) das anders sieht.
            Dann nimmst du nämlich den absoluten Mindestpreis für einen Stellplatz (ich wette, das sind nirgendwo weniger als 10 Euro), und bleibst dann unter den 410 Euro (vorausgesetzt, du hast sonst keine Nichtlohneinkünfte - davon war ich einfach mal ausgegangen).

            Es kann natürlich nicht schaden, wenn du dem Finanzamt mitteilst, dass du 43 Euro pro Monat für einen wiederum von dir mitgemieteten Stellplatz bekommst und der Meinung bist, dass das nicht steuerrelevant wäre, und du es daher nicht erklärst. Damit wärst du auf der sicheren Seite.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Okay. Klar wäre 100 Euro utopisch, und 10 Euro zu günstig. Es ist halt so, dass der Preis nirgendwo festgelegt ist (und das nervt ein bisschen).

              Mit mitteilen meinst du, ich soll da einfach mal anrufen?

              Kommentar


                #8
                Zitat von Nebelkraehe Beitrag anzeigen
                Okay. Klar wäre 100 Euro utopisch, und 10 Euro zu günstig. Es ist halt so, dass der Preis nirgendwo festgelegt ist (und das nervt ein bisschen).

                Mit mitteilen meinst du, ich soll da einfach mal anrufen?
                Nein, persönlich erscheinen. Vorsprechen bei der Anmeldung Termin vereinbaren

                Nicht zu fassen! Hast du sonst noch ein Problem? z.Bsp.: Wie komm ich am besten zu meinem FA?
                Bus, zu Fuß, Fahrrad, Auto
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                  Nein, persönlich erscheinen. Vorsprechen bei der Anmeldung Termin vereinbaren

                  Nicht zu fassen! Hast du sonst noch ein Problem? z.Bsp.: Wie komm ich am besten zu meinem FA?
                  Bus, zu Fuß, Fahrrad, Auto
                  Ich werte das mit dem persönlich erscheinen jetzt mal als Ironie. Die Alternative zu Anrufen wäre für mich, das einfach in der Steuererklärung mit anzugeben.
                  Ein hilfreiches "ja" oder "nein" hätte mir mehr geholfen.


                  Es kann natürlich nicht schaden, wenn du dem Finanzamt mitteilst, dass du 43 Euro pro Monat für einen wiederum von dir mitgemieteten Stellplatz bekommst und der Meinung bist, dass das nicht steuerrelevant wäre, und du es daher nicht erklärst. Damit wärst du auf der sicheren Seite.
                  Dazu wäre meine Frage, ob mit mitteilen z.B. anrufen gemeint ist, oder ob ich es direkt in die Steuererklärung mit angeben soll.
                  Zuletzt geändert von Nebelkraehe; 18.07.2021, 16:18.

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                    #10
                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Nicht zu fassen! Hast du sonst noch ein Problem? z.Bsp.: Wie komm ich am besten zu meinem FA? Bus, zu Fuß, Fahrrad, Auto
                    Ich will nicht unbillig erscheinen, aber das muss nicht sein. Mitteilen, was heißt das? Eine Mail schreiben, einen Brief schreiben, anrufen, und, ja, natürlich auch hingehen. Und weil das eben mehr als eine Möglichkeit ist, finde ich eine herablassende Reaktion dieser Art nicht hilfreich, und ich muss dem Themenersteller durchaus Recht geben, wenn er sagt, ein Ja oder Nein hätte es auch getan.

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                      #11
                      Hallo,

                      Mit mitteilen meinst du, ich soll da einfach mal anrufen?
                      In Elster gibt es bereits die Möglichkeit für solche Mitteilungen (Hauptvordruck Seite 9 bzw. Zeile 45).

                      Ich persönlich muss sowieso immer Belege mit einreichen, und in das Anschreiben würde ich dann sowas mit aufnehmen.

                      Der Vorteil gegenüber dem wirklichen Erklären ist z.B., dass das Thema für die Zukunft erledigt ist (außer die 43 Euro steigen deutlich).

                      Nein, persönlich erscheinen. Vorsprechen bei der Anmeldung Termin vereinbaren

                      Nicht zu fassen! Hast du sonst noch ein Problem? z.Bsp.: Wie komm ich am besten zu meinem FA?
                      Bus, zu Fuß, Fahrrad, Auto
                      Warum so arrogant?

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Hab nochmal ein bisschen länger herumgegooglet. Und hierbei bin ich hierauf gestoßen:
                        https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...ieteter_raeume

                        Da steht:
                        Aus Vereinfachungsgründen dürfen Sie Mieteinnahmen von weniger als 520 Euro pro Veranlagungszeitraum unbesteuert bleiben (R 21.2 Abs. 1 EStR). Der Betrag von 520 Euro ist allerdings kein Freibetrag sondern eine Freigrenze, d.h. übersteigen Ihre Mieteinnahmen diesen Betrag um nur einen Euro, müssen Sie in der Steuererklärung die gesamten Einnahmen angeben und versteuern.
                        Damit wäre die Grenze 520 Euro, und mit meinen 516 Euro wäre ich ganz knapp drunter :-)

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                          #13
                          Zitat von Nebelkraehe Beitrag anzeigen
                          und mit meinen 516 Euro wäre ich ganz knapp drunter :-)
                          Egal, knapp vorbei ist auch daneben...

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                            #14
                            Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                            Egal, knapp vorbei ist auch daneben...
                            Wieso knapp vorbei ? Mit 516,00 € liegt er doch unterhalb der Erklärungsgrenze von 520,00 €.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Wieso knapp vorbei ? Mit 516,00 € liegt er doch unterhalb der Erklärungsgrenze von 520,00 €.
                              Eben. Knapp vorbei für den Fiskus.
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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