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Einnahmen als Kleinunternehmer und aus Vermietung in EÜR anführen?

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    Einnahmen als Kleinunternehmer und aus Vermietung in EÜR anführen?

    Hallo Elsterforum,

    als Freiberuflicher mit Kleinutnernehmerstatus vermiete ich erstmals seit 2020.
    Ich habe die Anlage V ausgefüllt.
    Müssen die dort angefühten (Miet-)Einnahmen (und auch die WErbungskosten?) zusätzlich noch in der EÜR aufgeführt werden oder reichen die Angaben in der Anlage V?

    Wäre für einen hilfreichen Hinweis dankbar.

    Schönen Gruß
    Gnabend

    #2
    Wenn du Wohnraum vermietest, hat das in der EÜR nichts verloren, doppelt erfassen darf man sowieso nichts !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super Hinweis - vielen Dank!

      Kommentar

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