Hallo Elsterforum,
als Freiberuflicher mit Kleinutnernehmerstatus vermiete ich erstmals seit 2020.
Ich habe die Anlage V ausgefüllt.
Müssen die dort angefühten (Miet-)Einnahmen (und auch die WErbungskosten?) zusätzlich noch in der EÜR aufgeführt werden oder reichen die Angaben in der Anlage V?
Wäre für einen hilfreichen Hinweis dankbar.
Schönen Gruß
Gnabend
als Freiberuflicher mit Kleinutnernehmerstatus vermiete ich erstmals seit 2020.
Ich habe die Anlage V ausgefüllt.
Müssen die dort angefühten (Miet-)Einnahmen (und auch die WErbungskosten?) zusätzlich noch in der EÜR aufgeführt werden oder reichen die Angaben in der Anlage V?
Wäre für einen hilfreichen Hinweis dankbar.
Schönen Gruß
Gnabend
Kommentar