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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt in der Steuerberechnung

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlt in der Steuerberechnung

    Guten Abend zusammen,
    in der Erklärung für 2020 habe ich entsprechend die Angeben für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht.
    Die Erklärung ist vollständig und hat keine inhaltlichen Fehler mehr. Dennoch wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Vorabberechnung zur Steuererklärung nicht ausgewiesen.
    Dadurch ist die (unverbindliche) Steuerberechnung auch falsch.
    Weiß jemand, ob das bei Antragstellung dann im Nachgang beim Finanzamt bei der Erstellung des EST-Bescheids berücksichtigt wird?
    Danke und Gruß
    Knulfi

    #2
    In welchen Zeilen der Anlage Kind hast du denn Eintragungen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht ?

    Fehler zu dem Thema sind nämlich aktuell nicht bekannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      Danke für die schnelle Rückmeldung.
      Ich habe, genau wie vorgesehen, den Zeitraum 01.01.-31.12. angegeben. Mehr kann ich ja auch nicht machen.
      In der Zusammenfassung, die vor dem Absenden angezeigt wird, ist der Zeitraum auch ausgewiesen. Beträge selbst kann ich ja nicht erfassen, oder?
      Gruß
      Knulfi

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        #4
        Die genauen Zeilen liefere ich heute Abend nach.

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          #5
          Es geht um die Zeilen 49 und 50 in der Anlage Kind / Erstattungsbetrag für Alleinerziehende. In beide Zeilen habe ich "01.01-31.12" eingesetzt.

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            #6
            Hast du in den Zeilen 51 und 52 außerdem Nein ausgewählt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              In 51 und 52 habe ich "Nein" ausgewählt.

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                #8
                Ich habe es jetzt in einem Musterfall mit einem Kind nachgestellt, der Entlastungsbetrag wird bei mir korrekt angezeigt.

                Entlastungsbetrag.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hab alles nochmal neu angelegt. Nun hat es geklappt. Trotzdem Danke für die Unterstützung.

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                    #10
                    Hallo! Wie komme ich an die Zeilen 51/52 für die Eintragungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?? Bei Punkt 7 komme ich bis 48 und das war`s...
                    Hoffnungsvolle Grüße
                    Toeffel

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von toeffel Beitrag anzeigen
                      Hallo! Wie komme ich an die Zeilen 51/52 für die Eintragungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?? Bei Punkt 7 komme ich bis 48 und das war`s...
                      Hoffnungsvolle Grüße
                      Toeffel
                      Hallo,

                      es gibt auch einen Punkt 8 oder besser Seite 8
                      Außerdem steht unten rechts bei -7- nächste Seite
                      Gruß FIGUL

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