Guten Abend zusammen,
in der Erklärung für 2020 habe ich entsprechend die Angeben für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht.
Die Erklärung ist vollständig und hat keine inhaltlichen Fehler mehr. Dennoch wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Vorabberechnung zur Steuererklärung nicht ausgewiesen.
Dadurch ist die (unverbindliche) Steuerberechnung auch falsch.
Weiß jemand, ob das bei Antragstellung dann im Nachgang beim Finanzamt bei der Erstellung des EST-Bescheids berücksichtigt wird?
Danke und Gruß
Knulfi
in der Erklärung für 2020 habe ich entsprechend die Angeben für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht.
Die Erklärung ist vollständig und hat keine inhaltlichen Fehler mehr. Dennoch wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Vorabberechnung zur Steuererklärung nicht ausgewiesen.
Dadurch ist die (unverbindliche) Steuerberechnung auch falsch.
Weiß jemand, ob das bei Antragstellung dann im Nachgang beim Finanzamt bei der Erstellung des EST-Bescheids berücksichtigt wird?
Danke und Gruß
Knulfi
Kommentar