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    #16
    Nix AfA, Heizöl ist kein abnutzbares Wirtschaftsgut. Bezüglich der Idee von reckoner in Beitrag #15 stimme ich zu.

    Ergänzung: Bzw. wenn es ein Wirtschaftsgut wäre, wäre es nicht abschreibungsfähig, da ja z.B. 100 Liter Heizöl nicht mit der Zeit weniger wert werden. Der Verbrauch eines Teils des Heizöls ist keine Abschreibung.
    Zuletzt geändert von Picard777; 04.08.2021, 13:02.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      Hallo,

      Nix AfA, Heizöl ist kein abnutzbares Wirtschaftsgut.
      Stimmt.

      Wie wäre es mit einem Eigenbeleg?

      Bezüglich der Idee von reckoner in Beitrag #15 stimme ich zu.
      War ja eigentlich auch deine Idee.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        Was soll der Eigenbeleg bringen ? Der ändert doch nichts an der Eigenschaft einer Flüssigkeit :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #19
          Hallo,

          Was soll der Eigenbeleg bringen ?
          War wieder eine ganz neue Idee.
          Ich meinte den Verkauf des vorher privat angeschafften Heizöls an den Mieter, dazu kann man sich doch einen Eigenbeleg schreiben. Praktisch wurde doch ein Privatbesitz in den Geschäftsbetrieb eingebracht.

          Man müsste dann nur noch klären, welcher Tag (und damit Preis) maßgeblich wäre. Ist es der Tag der Entscheidung zu vermieten, der Tag des Einzugs, oder das gesamte Jahr (also Durchschnittspreis)?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            Ich habe dem TE im Beitrag #2 einen Vorschlag gemacht. Es ist ja schön, wenn man sich Gedanken macht, wie man den Heizöleinkauf 2019

            vielleicht steuerlich retten kann, aber ob die letzten Beiträge da wirklich hilfreich sind ???
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Welche Einbringung in einen Betrieb ? Vermietungseinkünfte sind private Einkünfte, da gibt es kein Betriebsvermögen, in das etwas eingebracht werden könnte.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #22
                Hallo,

                ja, deshalb hatte ich es ja auch kursiv formatiert.
                Ich wollte damit nur sagen, dass es vergleichbar einer Sacheinlage sein kann.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  Wenn man Äpfel mit Birnen unbedingt vergleichen will, dann vielleicht ja, aber nicht beim Vergleich von Äpfeln mit Äpfeln. Und hier sind wir bei reinen Äpfeln.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #24
                    Könnten wir diese fruchtlose Diskussion vielleicht mal beenden? Es gibt zu dieser Problematik nur ein richtiges Ergebnis nämlich § 11 EStG.
                    Alles andere ist einfach Unfug und bringt die Mitleser nur auf wirre Gedanken.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #25
                      Es gibt zu dieser Problematik nur ein richtiges Ergebnis nämlich § 11 EStG.
                      Dieser Meinung bin ich auch ! Ich mache dann hier zu.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Hallo,

                        ich bin mir mittlerweile zu 100% sicher, dass die Antwort #2 falsch ist.

                        Aber mir soll es egal sein, denn offenbar hat der TS auch gar kein Interesse mehr.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #27
                          ich bin mir mittlerweile zu 100% sicher, dass die Antwort #2 falsch ist.
                          Was soll jetzt daran falsch sein ? Die konkrete Fragestellung war bekanntlich:

                          Kann ich die Summe des Heizöls (Rechnung 2019) trotzdem in die Werbungskosten für 2020 eintragen (evlt auch mit dem Hinweis auf 2019)?
                          .Aber mir soll es egal sein, denn offenbar hat der TS auch gar kein Interesse mehr.
                          Das kann durchaus so sein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Hallo,

                            Die konkrete Fragestellung war bekanntlich: Kann ich die Summe des Heizöls (Rechnung 2019) trotzdem in die Werbungskosten für 2020 eintragen (evlt auch mit dem Hinweis auf 2019)?

                            Genau. Und du hast zumindest indirekt gesagt, dass es in 2019 erklärt werden muss.
                            Und das ist meiner Meinung nach falsch. Es kann auch in 2020 erklärt werden, den Weg hatte ich schon aufgezeigt (anfangs als Idee/Vorschlag, jetzt lege ich mich fest).

                            EDIT: Zuflussprinzip ist natürlich korrekt, nur ist das Heizöl nicht unbedingt beim Betanken zugeflossen.

                            Stefan
                            Zuletzt geändert von reckoner; 06.08.2021, 18:32.
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #29
                              EDIT: Zuflussprinzip ist natürlich korrekt, nur ist das Heizöl nicht unbedingt beim Betanken zugeflossen.
                              Wenn die Heizölrechnung 2019 bezahlt wurde, wovon auszugehen ist, geht es um eine Ausgabe im Jahr 2019, also um einen Abfluss im Jahr 2019.

                              Man könnte auch die Auffassung vertreten, dass der Heizöleinkauf 2019 völlig unbeachtlich ist. Das Heizöl, das der Mieter im Jahr 2020 verbraucht

                              und über Vorauszahlungen zumindest teilweise bereits 2020 bezahlt hat, kauft der TE im Jahr 2021 nach und kann es ja 2021 als Werbungskosten

                              geltend machen. Dann verschiebt sich zwar alles nach hinten, aber ein bleibender Nachteil entsteht dem Vermieter nicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Hallo,

                                Wenn die Heizölrechnung 2019 bezahlt wurde, wovon auszugehen ist, geht es um eine Ausgabe im Jahr 2019, also um einen Abfluss im Jahr 2019.
                                Na eben nicht. 2019 wurde es privat von einem Heizölunternehmen gekauft; das hatte mit der Vermietung noch rein gar nichts zu tun. Und 2020 (im Laufe des Jahres) wurde es dann an den Mieter verkauft (Privatperson an Mieter, und genau dafür kann man sich einen Eigenbeleg schreiben).

                                Mal ein anderes Beispiel: Man vermietet eine vorher selbst genutzte Wohnung, incl. 5 Jahre alter Küche.
                                Wie das Heizöl wurde auch die Küche privat gekauft, trotzdem darf man sie natürlich absetzen. Ich sehe nicht, dass das bei Heizöl anders sein kann (und Heizöl wird eben nicht abgeschrieben, sondern verbraucht, das war weiter oben mein Denkfehler, nochmal Dank an Picard777 für den Hinweis).

                                Erst nachträglich absetzen sehe ich hingegen kritisch, das ist ja dann eindeutig anderes Heizöl (auch zu einem anderen Preis, vielleicht einem ganz anderen).

                                Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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