Nix AfA, Heizöl ist kein abnutzbares Wirtschaftsgut. Bezüglich der Idee von reckoner in Beitrag #15 stimme ich zu.
Ergänzung: Bzw. wenn es ein Wirtschaftsgut wäre, wäre es nicht abschreibungsfähig, da ja z.B. 100 Liter Heizöl nicht mit der Zeit weniger wert werden. Der Verbrauch eines Teils des Heizöls ist keine Abschreibung.
Ergänzung: Bzw. wenn es ein Wirtschaftsgut wäre, wäre es nicht abschreibungsfähig, da ja z.B. 100 Liter Heizöl nicht mit der Zeit weniger wert werden. Der Verbrauch eines Teils des Heizöls ist keine Abschreibung.
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