Veräußerungsgewinn

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  • Motte-Lisa
    Neuer Benutzer
    • 27.07.2021
    • 4

    #1

    Veräußerungsgewinn

    Wo kann ich in "Mein Elster" einen Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EstG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres gilt, angeben?
    Und wie/wo erfolgt unter "Mein Elster" die Beantragung dieses Freibetrages?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Geht es um einen Gewerbebetrieb, die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder um die Veräußerung einer freiberuflichen Praxis ?

    Je nachdem, um was es geht, sind die Anlagen G, L oder S relevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Motte-Lisa
      Neuer Benutzer
      • 27.07.2021
      • 4

      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Es geht um ein Kleingewerbe - daher ist die Anlage G relevant. Jedoch weiß ich nicht, wo ich in "MEIN ELSTER" den Veräußerungsgewinn/Geschäftsveräußerung im Ganzen angeben soll, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EstG gilt.

      Zudem muss der Freibetrag wohl auch beantragt werden. Wie/wo erfolgt dies?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Ein Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres

        beantragt wird, ist auf Seite 3 der Anlage G in Zeile 31 einzutragen, das ist doch leicht zu finden..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Motte-Lisa
          Neuer Benutzer
          • 27.07.2021
          • 4

          #5
          Auf dem Vordruck finde ich dies ja auch, aber ich verzweifle bei => "MEIN ELSTER" <= - da finde ich keine passende Position. Ich bin vermutlich blind...

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Blättere die Anlage G bis zur Seite 3 durch. Blättern kann man unten rechts mit dem Button Nächste Seite.

            Hinzugefügt wirst du die Anlage G ja bereits haben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • Motte-Lisa
              Neuer Benutzer
              • 27.07.2021
              • 4

              #7
              Die Frage hat sich geklärt - vielen Dank für den Support (ich hatte den falschen Vordruck aufgerufen).

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