Ich habe Erhaltungsaufwendungen, von denen ein Teil der Rechnungen vorsteuerfähig ist, die ich auf drei Jahre verteilen möchte. Vereinfachtes Beispiel.
Erhaltungsaufwendungen: 35.000 €
Abziehbare Vorsteuer: 5.000 €
Verbleibende Aufwendungen: 30.000 €
Unter Gesamtaufwand 2020 würde ich angegeben 30.000 €
davon 2020: abzuziehen 10.000 €
In Zeile 52 soll ich dann aber "bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung, in den Werbungskosten laut Zeile 51 enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge" angeben.
In den Werbungskosten laut Zeile 51 wären die 2020: abzuziehenden Teilaufwendunge von 10.000 € enthalten, aber davon keine Vorsteuer. Daduch wäre die in Zeile 52 angegebe Vorsteuer um 5000 € geringer, als die, die ich in der USt.erklärung angeben würde. Das scheint nicht richtig zu sein.Auf 3 Jahre verteilte Erhaltungsaufwendung mit Vorsteuer
Oder muß ich den Bruttobetrag von 35.000 € auf 3 Jahre verteilen?
Unter Gesamtaufwand 2020 würde ich dann angegeben 35.000 €
davon 2020: abzuziehen 11.667 €
Aber was beziehe ich dann Zeile 52 "unter Zeile 51 in den Werbungskosten laut Zeile 51 enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge" ein?
- die 5.000 € die sich auf die gesamten Erhaltungsaufwendungen beziehen (die aber nur zu einem Drittel in den Werbungskosten laut Zeile 51 enthalten sind)?
- oder muß ich auch die Vorsteuer in Zeile 51 über drei Jahre verteilen?
Erhaltungsaufwendungen: 35.000 €
Abziehbare Vorsteuer: 5.000 €
Verbleibende Aufwendungen: 30.000 €
Unter Gesamtaufwand 2020 würde ich angegeben 30.000 €
davon 2020: abzuziehen 10.000 €
In Zeile 52 soll ich dann aber "bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung, in den Werbungskosten laut Zeile 51 enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge" angeben.
In den Werbungskosten laut Zeile 51 wären die 2020: abzuziehenden Teilaufwendunge von 10.000 € enthalten, aber davon keine Vorsteuer. Daduch wäre die in Zeile 52 angegebe Vorsteuer um 5000 € geringer, als die, die ich in der USt.erklärung angeben würde. Das scheint nicht richtig zu sein.Auf 3 Jahre verteilte Erhaltungsaufwendung mit Vorsteuer
Oder muß ich den Bruttobetrag von 35.000 € auf 3 Jahre verteilen?
Unter Gesamtaufwand 2020 würde ich dann angegeben 35.000 €
davon 2020: abzuziehen 11.667 €
Aber was beziehe ich dann Zeile 52 "unter Zeile 51 in den Werbungskosten laut Zeile 51 enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge" ein?
- die 5.000 € die sich auf die gesamten Erhaltungsaufwendungen beziehen (die aber nur zu einem Drittel in den Werbungskosten laut Zeile 51 enthalten sind)?
- oder muß ich auch die Vorsteuer in Zeile 51 über drei Jahre verteilen?
Kommentar