Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versteuere eine doppelte Haushaltsführung. Dieses Jahr habe ich, auch nach Nachfrage, meine Betriebskostenabrechnung für meinen Hauptwohnsitz noch nicht erhalten. Das scheint sich auch noch hinzuziehen.
Mein Problem ist, dass ich für die Steuererklärung für 2019 bereits die Beträge der Betriebskostenabrechnung die im letzten Jahr versandt wurde, angegeben habe. Wenn ich dieses Jahr nicht rechtzeitg eine neue Übersicht bekomme, kann ich für die Steuererklärung 2020 keine Hausmeisterkosten, etc. angeben. Was kann ich tun, dass die doppelte Haushaltführung dennoch weiterhin anerkannt wird? Oder ist das generell kein Problem?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Haben Sie vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin Kellner
ich versteuere eine doppelte Haushaltsführung. Dieses Jahr habe ich, auch nach Nachfrage, meine Betriebskostenabrechnung für meinen Hauptwohnsitz noch nicht erhalten. Das scheint sich auch noch hinzuziehen.
Mein Problem ist, dass ich für die Steuererklärung für 2019 bereits die Beträge der Betriebskostenabrechnung die im letzten Jahr versandt wurde, angegeben habe. Wenn ich dieses Jahr nicht rechtzeitg eine neue Übersicht bekomme, kann ich für die Steuererklärung 2020 keine Hausmeisterkosten, etc. angeben. Was kann ich tun, dass die doppelte Haushaltführung dennoch weiterhin anerkannt wird? Oder ist das generell kein Problem?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Haben Sie vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin Kellner
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