Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betriebskostenabrechnung noch nicht erhalten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betriebskostenabrechnung noch nicht erhalten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich versteuere eine doppelte Haushaltsführung. Dieses Jahr habe ich, auch nach Nachfrage, meine Betriebskostenabrechnung für meinen Hauptwohnsitz noch nicht erhalten. Das scheint sich auch noch hinzuziehen.
    Mein Problem ist, dass ich für die Steuererklärung für 2019 bereits die Beträge der Betriebskostenabrechnung die im letzten Jahr versandt wurde, angegeben habe. Wenn ich dieses Jahr nicht rechtzeitg eine neue Übersicht bekomme, kann ich für die Steuererklärung 2020 keine Hausmeisterkosten, etc. angeben. Was kann ich tun, dass die doppelte Haushaltführung dennoch weiterhin anerkannt wird? Oder ist das generell kein Problem?

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
    Haben Sie vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Kathrin Kellner

    #2
    Hallo,

    du versteuerst doch keine doppelte Haushaltsführung.
    Wie soll das gehen?
    Du hast doch noch Zit für die Erklärung. Warte mal ab.
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ... meine Betriebskostenabrechnung für meinen Hauptwohnsitz ...
      Und was willst du da im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen?

      Oder geht es eigentlich um haushaltsnahe Dienstleistungen?
      In dem Fall gäbe es mindestens 3 Möglichkeiten:
      1. bis Oktober warten (vielleicht kommt die Abrechnung bis dahin)
      2. die Daten später nachreichen (das geht auch noch bei bestandskräftigem Bescheid).
      3. es erst in der Steuererklärung 2021 angeben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Lieber Figul, lieber Stefan,
        vielen Dank für Ihre Antworten! Ich gebe im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die haushaltsnahen Dienstleistungen für den Erstwohnsitz an. Falls die Betriebskostenabrechnung nicht bis Oktober versandt wird, ist es gut zu wissen, dass ich die Daten noch nachreichen kann. Viele Grüße und vielen Dank für die Info!

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ist es gut zu wissen, dass ich die Daten noch nachreichen kann.
          Grundlage dafür ist der §173 AO.

          Und da dort von "kein grobes Verschulden" die Rede ist ist es sinnvoll, bereits in der Erklärung darauf hinzuweisen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            Ganz herzlichen Dank!!

            Kommentar

            Lädt...
            X