Hallo Allerseits,
entweder ich stehe gerade sehr auf dem Schlauch, oder es ist tatsächlich ein Fehler bei der Berechnung entstanden. Bevor ich nun den Bescheid moniere, hoffe ich dass hier jemand ähnlich denkt wie ich oder meinen Gedankengang widerlegen kann.
Folgende Situation:
Ich habe bei unserer gemeinsamen Steuererklärung 2020 die Anlage KAP ausgefüllt, Person 1 mit den Erträgen, Person 2 keine Erträge. Person 1 hat 3405 € Kapitalerträge gehabt, ein Freistellungsauftrag lag über 801 € vor (da waren wir noch nicht verheiratet, Hochzeit im November). Kapitalertragssteuer wurden 574 € plus Soli 31 plus angerechnete ausländische Steuern 76 (681 € gesamt) von Person 1 bezahlt und diese in der EST angegeben.
Im Bescheid steht nun folgendes:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.129
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . . . . 276
Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.405
Einkünfte aus Kapitalvermögen
i.S.d. § 32d Abs.1 EStG . . . . . . . . . . . . . . 1.803
dazu
zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . 1.803. . . . . . . . . . . . . . 374
Soweit ich es nachvollziehen kann, wurden die von mir bereits gezahlten Abgeltungssteuern von insgesamt 681 € nicht berücksichtigt, liege ich da richtig?
Im Bescheid steht, dass die 1602 € Freibetrag angerechnet wurden - das ist auch korrekt. Soweit ich es sehe wurden hier dann die 3405 € - 1602 € gerechnet und besteuert - obwohl das bei 25%
468 € wären und nicht die angegebenen 374 €. Wie gesagt - ich stehe auf dem Schlauch und glaube, es wurde was vergessen - kann aber auch sein ich liege daneben
Nach Adam Riese müsste ich eigentlich bei der Erhöhung des Freibetrages um 801 € Geld zurück bekommen, anstatt nochmal zu zahlen.
Ich hoffe, das Beispiel war verständlich, ansonsten gerne fragen. Herzlichen Dank für euren Input !
entweder ich stehe gerade sehr auf dem Schlauch, oder es ist tatsächlich ein Fehler bei der Berechnung entstanden. Bevor ich nun den Bescheid moniere, hoffe ich dass hier jemand ähnlich denkt wie ich oder meinen Gedankengang widerlegen kann.
Folgende Situation:
Ich habe bei unserer gemeinsamen Steuererklärung 2020 die Anlage KAP ausgefüllt, Person 1 mit den Erträgen, Person 2 keine Erträge. Person 1 hat 3405 € Kapitalerträge gehabt, ein Freistellungsauftrag lag über 801 € vor (da waren wir noch nicht verheiratet, Hochzeit im November). Kapitalertragssteuer wurden 574 € plus Soli 31 plus angerechnete ausländische Steuern 76 (681 € gesamt) von Person 1 bezahlt und diese in der EST angegeben.
Im Bescheid steht nun folgendes:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.129
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . . . . 276
Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.405
Einkünfte aus Kapitalvermögen
i.S.d. § 32d Abs.1 EStG . . . . . . . . . . . . . . 1.803
dazu
zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . 1.803. . . . . . . . . . . . . . 374
Soweit ich es nachvollziehen kann, wurden die von mir bereits gezahlten Abgeltungssteuern von insgesamt 681 € nicht berücksichtigt, liege ich da richtig?
Im Bescheid steht, dass die 1602 € Freibetrag angerechnet wurden - das ist auch korrekt. Soweit ich es sehe wurden hier dann die 3405 € - 1602 € gerechnet und besteuert - obwohl das bei 25%
468 € wären und nicht die angegebenen 374 €. Wie gesagt - ich stehe auf dem Schlauch und glaube, es wurde was vergessen - kann aber auch sein ich liege daneben
Nach Adam Riese müsste ich eigentlich bei der Erhöhung des Freibetrages um 801 € Geld zurück bekommen, anstatt nochmal zu zahlen.
Ich hoffe, das Beispiel war verständlich, ansonsten gerne fragen. Herzlichen Dank für euren Input !
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