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Fehler in der Anlage KAP (Bescheid)?

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    Fehler in der Anlage KAP (Bescheid)?

    Hallo Allerseits,

    entweder ich stehe gerade sehr auf dem Schlauch, oder es ist tatsächlich ein Fehler bei der Berechnung entstanden. Bevor ich nun den Bescheid moniere, hoffe ich dass hier jemand ähnlich denkt wie ich oder meinen Gedankengang widerlegen kann.

    Folgende Situation:
    Ich habe bei unserer gemeinsamen Steuererklärung 2020 die Anlage KAP ausgefüllt, Person 1 mit den Erträgen, Person 2 keine Erträge. Person 1 hat 3405 € Kapitalerträge gehabt, ein Freistellungsauftrag lag über 801 € vor (da waren wir noch nicht verheiratet, Hochzeit im November). Kapitalertragssteuer wurden 574 € plus Soli 31 plus angerechnete ausländische Steuern 76 (681 € gesamt) von Person 1 bezahlt und diese in der EST angegeben.

    Im Bescheid steht nun folgendes:

    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.129
    Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . . . . 276
    Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.405
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    i.S.d. § 32d Abs.1 EStG . . . . . . . . . . . . . . 1.803

    dazu

    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . 1.803. . . . . . . . . . . . . . 374

    Soweit ich es nachvollziehen kann, wurden die von mir bereits gezahlten Abgeltungssteuern von insgesamt 681 € nicht berücksichtigt, liege ich da richtig?
    Im Bescheid steht, dass die 1602 € Freibetrag angerechnet wurden - das ist auch korrekt. Soweit ich es sehe wurden hier dann die 3405 € - 1602 € gerechnet und besteuert - obwohl das bei 25%
    468 € wären und nicht die angegebenen 374 €. Wie gesagt - ich stehe auf dem Schlauch und glaube, es wurde was vergessen - kann aber auch sein ich liege daneben
    Nach Adam Riese müsste ich eigentlich bei der Erhöhung des Freibetrages um 801 € Geld zurück bekommen, anstatt nochmal zu zahlen.

    Ich hoffe, das Beispiel war verständlich, ansonsten gerne fragen. Herzlichen Dank für euren Input !

    #2
    Ob die Kapitalertragssteuer korrekt angerechnet wurde, siehst du nur in der Abrechnungstabelle am Anfang des Bescheids.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, ja, oben steht es drin:

      Festgesetzt werden | 7.314,00 | 402,27 | | | Abzug vom Lohn | -7.104,00 | -387,75 | | | Kapitalertragsteuer | -575,00 | -31,57
      Berechnung ist dann wohl doch korrekt - allein, in der Vorab Berechnung kam fast der doppelte Betrag an Rückzahlung heraus.

      Eigentlich ein neues Thema, aber: könnte es sein, dass die von meiner Frau gezahlten Vorab Steuerbeträge aus der Teilselbständigkeit hier nicht eingerechnet wurden?
      Heißt, dann würde sie wahrscheinlich etwas zurück gezahlt bekommen, was in der Theorie in "Meine" Steuererklärung gehört hätte.

      Ich frage so doof, weil ich sehr hohe Fortbildungskosten hatte und eigentlich mit einer weit höheren Rückzahlung gerechnet hatte - nun veranlagen wir gemeinsam und schauen beide in die Röhre

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        #4
        aber: könnte es sein, dass die von meiner Frau gezahlten Vorab Steuerbeträge aus der Teilselbständigkeit hier nicht eingerechnet wurden?
        Meinst du damit Vorauszahlungen ? Hast du den verbindlichen Steuerbescheid in Händen oder nur die Bescheiddaten ?

        Die Abrechnung von Vorauszahlungen erfolgt erst im verbindlichen Steuerbescheid, aus den Bescheiddaten sind die nicht ersichtlich.

        Wenn zum ersten Mal eine Zusammenveranlagung erfolgt ist, könnte es auch sein, dass die Anrechnung von Vorauszahlungen, die

        unter einer anderen Steuernummer geleistet wurden, versehentlich unterblieben ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo, ja genau, sie hat Vorauszahlungen geleistet, die in der Einkommensteuererklärung aber ja nicht angegeben werden (können).
          Sie hat ihre Eigene Steuererklärung von der Selbständigkeit dann nochmal mit ihrer eigenen Steuernummer gemacht.

          Ich denke, es sn die richtigen Bescheiddaten - es steht zumindest, dass sich die online Version nicht von der unterscheidet, die in den nächsten Tagen per Post kommt.
          Wenn ich dich richtig verstehe müssten die geleisteten Vorauszahlungen aber in der EStE auftauchen, korrekt? Dann würde ich doch mal beim FA anrufen die Tage.

          Besten Dank schonmal!

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            #6
            Sie hat ihre Eigene Steuererklärung von der Selbständigkeit dann nochmal mit ihrer eigenen Steuernummer gemacht.
            Dann habt ihr aber doch zwei Steuererklärungen eingereicht, was auf eine Einzelveranlagung von Ehegatten hinauslaufen würde.

            Bei einer Zusammenveranlagung geben die Ehegatten nur eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab, in der alle Einkünfte erklärt werden.

            Nur die Gewinnermittlung (EÜR) hätte deine Frau gesondert übermitteln müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von BerCam Beitrag anzeigen
              Bevor ich nun den Bescheid moniere
              Den hast Du ja offenbar nicht, sondern die Bescheiddaten. Da solltest Du schon einen Unterschied machen.

              Zitat von BerCam Beitrag anzeigen
              nun veranlagen wir gemeinsam
              Nein, das Finanzamt veranlagt-

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                #8
                Hallo, selbstverständlich wurden zwei Erklärungen eingereicht. Eine Einkommensteuererklärung in der wir zusammen veranlagt sind. Sowie eine Umsatzsteuererklärung, zu deren Abgabe meine Frau aufgrund ihrer Selbständigkeit meines Wissens verpflichtet ist. Falls das nicht der Fall ist, sollte allmählich mal jemand eine Anleitung schreiben Und naja, was heißt das Finanzamt veranlagt - wir haben die Wahl ob gemeinsam oder getrennt, kann aber sein, dass ich die Steuerfachbegriffe nicht kenne und daher was durcheinandergeht. Bin ja kein Steuerberater...

                Kommentar


                  #9
                  Naja, die Umsatzsteuererklärung hat ja mit dem Gewinn deiner Frau überhaupt nichts zu tun. In dem Thread hier geht es nur um den

                  Einkommenssteuerbescheid bzw. die Einkommensteuererklärung. Um das auseinanderzuhalten, braucht man kein Steuerberaterwissen.

                  Wenn du schreibst:

                  Sie hat ihre Eigene Steuererklärung von der Selbständigkeit dann nochmal mit ihrer eigenen Steuernummer gemacht.
                  dann führt das zwangsläufig zu Fehlinterpretationen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo, ja, das war wohl missverständlich ausgedrückt.
                    Anyway, das ganze hat sich heute erledigt, ich habe noch vor dem offiziellen Bescheid über 1000 € vom Finanzamt erstattet bekommen.
                    Auf den endgültigen Bescheid bin ich natürlich jetzt gespannt

                    Danke für die Hilfe hier.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von BerCam Beitrag anzeigen
                      Hallo, ja, das war wohl missverständlich ausgedrückt.
                      Anyway, das ganze hat sich heute erledigt, ich habe noch vor dem offiziellen Bescheid über 1000 € vom Finanzamt erstattet bekommen.
                      Auf den endgültigen Bescheid bin ich natürlich jetzt gespannt

                      Danke für die Hilfe hier.
                      Hallo,

                      aber der Durchblick fehlt dir immer noch?
                      So richtig schlau wird man nicht aus deinen Beiträgen
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Hallo, selten so hässliche Kommentare in Foren gelesen. Den meisten hier scheint es an Menschlichem Durchblick zu mangeln. Ich hoffe, ihr habt eine weiche Landung, wenn ihr irgendwann mal von eurem hohen Ross fallt. Thema ist (und war schon vor dem völlig unnötigen Kommentar oben) erledigt.

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                          #13
                          Ich weiß nicht, was Du hast: Ist doch völlig o.k. Dir klarzumachen, dass Du Dich verwirrend ausdrückst. Wenn Du das anders siehst, ist das Dein gutes Recht, aber auch unser Recht, das wir das anders sehen.

                          Und aus Deinen Beiträgen wird auch deutlich, dass Du von den Antworten hier noch nicht überzeugt bist, unsere Darstellungen noch nicht ganz verstanden hast, also Du noch nicht ganz durchblickst entweder im Thema generell oder in dem, was Dir die Vorredner versuchen zu erklären.

                          Klar ausgedrückt: Wir versuchen gerne zu helfen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Du es so darstellst, dass wenigstens Einer Dich versteht. Und wenn das bei dem hier gesammelten Wissen nicht gelingt, solltest Du zumindest in erwägung ziehen, dass es (auch ?) dabei an Dir liegen könnte ...

                          Zum Thema: Bist du nun weitergekommen ? Willst du es nochmals versuchen ? Ist nun Alles klar oder nicht ? Wo hakt es ? Wie war / ist der Sachverhalt nun genau ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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