Hallo, ich habe den steuerlichen Fall zum ersten mal und bei meiner Suche leider keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Es geht um die Verrechnung von negativen Einnahmen aus V + V.
Der Text des
Wenn ich das richtig verstehe, dann werden die angesprochenen negativen Einnahmen aus V + V auch im Jahr ihres Auftretens erstmal mit dem beispielsweise Einkommen aus unselbständiger Arbeit des Steuerpflichtigen verrechnet. Und ein Verlustvortrag bzw. -rücktrag kommt erst dann zustande, wenn das Ergebnis dieser Bilanz negativ ist - also unter 0 € liegt.
Oder fällt ein möglicher Verlustvortrag schon ab der Unterschreitung des Steuer-Grundfreibetrags an ?
Oder - was mir am sinnvollsten erschiene - die negativen Einnahmen aus V+V werden ausschließlich mit den Einkünften aus V+V des vorigen bzw. folgenden Jahres verrechnet.
Vielen Dank im Voraus.
C.
Der Text des
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 10d Verlustabzug
(1) Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind ... vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag). ...
§ 10d Verlustabzug
(1) Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind ... vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag). ...
Oder fällt ein möglicher Verlustvortrag schon ab der Unterschreitung des Steuer-Grundfreibetrags an ?
Oder - was mir am sinnvollsten erschiene - die negativen Einnahmen aus V+V werden ausschließlich mit den Einkünften aus V+V des vorigen bzw. folgenden Jahres verrechnet.
Vielen Dank im Voraus.
C.
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