Anlage V Werbungskosten

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  • canario
    Neuer Benutzer
    • 23.08.2021
    • 2

    #1

    Anlage V Werbungskosten

    Meine Eingaben unter Werbungskosten der Anlage V verschgwinden nach der Eingabe ebenso wie die entsprechenden Seiten.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wir sind hier um Unterforum

    ELSTER Anwender Forum
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    Im Forum kannst Du keine Werbungskosten eingeben. Also, welche Anwendung verwendest Du tatsächlich? Verschwinden die Eingaben vor Deinen Augen?

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo canario,

      womit erstellst du denn deine Steuererklärung ? Im ELSTER-Anwenderforum gehts auf keinen Fall.


      tschüß

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Wenn du Mein ELSTER verwendest, wovon ich jetzt mal ausgehe, kannst du die Unterseiten doch jederzeit über das Bleistiftsymbol auf

        der Teilseite 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wieder aufrufen und bearbeiten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • canario
          Neuer Benutzer
          • 23.08.2021
          • 2

          #5
          es funktioniert. Danke.

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            dann gehörst du nach Mein Elster.

            Tschüß

            Kommentar

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