Meine Eingaben unter Werbungskosten der Anlage V verschgwinden nach der Eingabe ebenso wie die entsprechenden Seiten.
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Wenn du Mein ELSTER verwendest, wovon ich jetzt mal ausgehe, kannst du die Unterseiten doch jederzeit über das Bleistiftsymbol auf
der Teilseite 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wieder aufrufen und bearbeiten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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