Hallo! Ich wusste nicht, dass ich Soll-Versteuerung angegeben hatte und habe versehentlich 2019 als Ist-Versteuerung angegeben. Kann ich bei einer korrigierten Fassung einfach vorne "nach vereinnahmten Umsätzen" ankreuzen anstelle von "nach vereinbarten"? Oder muss ich alle einzelnen Einträge korrigieren?? Inzwischen habe ich einen Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt und genehmigt bekommen. Weiß jemand Rat? Grüße in die Runde!
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Umsatzsteuererklärung
Einklappen
X
-
Die gilt erst ab August 2020. Ich habe den Fehler ja jetzt erst bemerkt. Wahrscheinlich komme ich nicht drum herum, alle Einträge zu ändern, obwohl es an den gezahlten Steuern nichts ändert... Ich hatte gehofft, einfach nur ein Kreuzchen machen zu können. In der Einkommenssteuererklärung gehe ich ja auch nach den vereinnahmten Erträgen (geht ja fast nicht anders als Selbständige). Also bin ich gar nicht auf die Idee gekommen, es könnte in der Umsatzsteuererklärung anders sein.
Kommentar
-
Was hast Du denn jetzt angegeben?Zitat von K-Berlin Beitrag anzeigenIch wusste nicht, dass ich Soll-Versteuerung angegeben hatte und habe versehentlich 2019 als Ist-Versteuerung angegeben
Nein, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hast Du abgegeben. Du kannst einen Antrag auf Genehmigung der der Ist-Besteuerung rückwirkend ab Beginn stellen.Zitat von K-Berlin Beitrag anzeigenKann ich bei einer korrigierten Fassung einfach vorne "nach vereinnahmten Umsätzen" ankreuzen anstelle von "nach vereinbarten"?
Und wann hast Du begonnen? Ein Wechsel während des Jahres ist nämlich nicht möglich.Zitat von K-Berlin Beitrag anzeigenDie gilt erst ab August 2020
Kommentar

Kommentar