Liebe Forumsgemeinde,
als Freiberuflerin habe ich es unter dem Eindruck einer gesalzenen Gebührenerhöhung dieses Jahr mal riskiert, mich ohne Steuerberater an meine Steuererklärung zu wagen. Natürlich war mir klar, daß ich nebenbei ziemlich viel Gelegenheit zum Fluchen bekommen würde, aber andererseits sehe ich es wirklich nicht ein, mehr als ein komplettes Netto-Monatseinkommen für Steuerberatung ausgeben zu müssen.
Ein bißchen habe ich mich hier schon eingelesen, also erwarte ich keine Auskünfte, die mir beim besten Willen niemand geben kann, und ich habe auch begriffen, daß die "Schuldigen" an den Mängeln im Programm hier nicht greifbar sind. Trotzdem, eine Frage möchte ich zur Sicherheit noch stellen, weil mir die Vorstellung, in diesem Punkt könnte der Steuerbescheid genauso aussehen wie die Steuerberechnung des Programms, gar zu üble Alpträume verschaffen würde.
Schon im Voraus herzlichen Dank für eine kurze Auskunft!
Gruß, G.F.
als Freiberuflerin habe ich es unter dem Eindruck einer gesalzenen Gebührenerhöhung dieses Jahr mal riskiert, mich ohne Steuerberater an meine Steuererklärung zu wagen. Natürlich war mir klar, daß ich nebenbei ziemlich viel Gelegenheit zum Fluchen bekommen würde, aber andererseits sehe ich es wirklich nicht ein, mehr als ein komplettes Netto-Monatseinkommen für Steuerberatung ausgeben zu müssen.
Ein bißchen habe ich mich hier schon eingelesen, also erwarte ich keine Auskünfte, die mir beim besten Willen niemand geben kann, und ich habe auch begriffen, daß die "Schuldigen" an den Mängeln im Programm hier nicht greifbar sind. Trotzdem, eine Frage möchte ich zur Sicherheit noch stellen, weil mir die Vorstellung, in diesem Punkt könnte der Steuerbescheid genauso aussehen wie die Steuerberechnung des Programms, gar zu üble Alpträume verschaffen würde.
- Ist es wirklich richtig, daß ich bei MeinElster auch als Selbständige meine Einkommensteuervorauszahlungen nirgends angeben kann, aber mir deswegen auch keine Sorgen zu machen brauche, weil das Finanzamt dabei auf seine eigenen Daten zurückgreift? Ich bekam vorhin nämlich fast einen Herzinfarkt, als mir bei der Prüfung und Auswertung eine Nachzahlung im hohen vierstelligen Bereich angekündigt wurde. Nachdem ich meine Fassung wiedergewonnen hatte und nach dem Fehler suchte, fiel mir auf, daß ich ja noch die Vorauszahlungen gegenrechnen muß. Man möchte ja meinen, die Finanzämter sollten ein gewisses Interesse daran haben, daß möglichst wenige Anwender ihrer Software bei der Anwendung tot umfallen und dann nie wieder Steuern zahlen werden.
Schon im Voraus herzlichen Dank für eine kurze Auskunft!
Gruß, G.F.
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