Hallo ich hätte gern gewußt wo ich in der EÜR für 2020 die Home Office Pauschale eintragen kann. In der EÜR 2021 die jetzt veröffentlicht wurde, wird die Zeile 70 in der EÜR in der Anleitung angegeben. Die EÜR 2020 und die EÜR 2021 gleichen sich in diesem Abschnitt. Die Zeile 70 ist aber eigentlich für ein Arbeitszimmer. Außerdem weiß ich nicht wie ich zb. meine Home Office Pauschale in Zeile 70 eintragen soll. Denn die Zeile 70 ist aufgeteilt in Kennzahl 162 ( nicht abziehbar ) und Kennzahl 172 ( abziehbarer ). Wenn ich zb. 250 Euro an Home Office Pauschale habe , wo trage ich die ein? Trage ich 0 Euro in Kennzahl 162 und 250 Euro in Kennzahl 172 in der Zeile 70 ein?
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Home Office Pauschale in der EÜR
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Zitat von blaubeere Beitrag anzeigenZeile 66 sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
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Aber generell hätte ich schon gedacht, dass es wenigstens für 2021 eine eigene Zeile in der EÜR gibt.
so dass der Vorschlag für 2021 plausibel ist. Wegen der Begrenzung auf maximal 600,00 € jährlich passt ein Eintrag in Zeile 66
der EÜR nach meiner persönlichen Meinung nicht so wirklichFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas lohnt wahrscheinlich nicht. Die gesetzliche Regelung ist im Übrigen im Bereich des häuslichen Arbeitszimmers angesiedelt,
so dass der Vorschlag für 2021 plausibel ist. Wegen der Begrenzung auf maximal 600,00 € jährlich passt ein Eintrag in Zeile 66
der EÜR nach meiner persönlichen Meinung nicht so wirklich
Meiner Meinung nach führt die Eintragung in Zeile 70 die ja nur das Arbeitszimmer betreffen zu erheblichen Nachfragen durch die Finanzämter, da in meinen Augen missverständlich. Auch die Zeile 71 für 2020 wie hier schon mal im Forum aufgeführt finde ich ich Unglücklich, denn diese Zeile betrifft ja Geschenke, Bewirtungsaufwendungen usw. Dort irgendwie die Home Office Pauschale mit einzutragen ist auch nicht zielführend. Weiterhin käme hinzu, was trägt man dann in zeile 70 ein bei Kennzahl 162 ( nicht abziehbar ) und in Kennzahl 172 ( abziebar ) . Wenn ich zb. 250 Euro an Home Office Pauschale habe, trage ich dann die 250 Euro in die Kennzahl 172 . Was trage ich dann in Kennzahl 162 ein?
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Meiner Meinung nach führt die Eintragung in Zeile 70 die ja nur das Arbeitszimmer betreffen zu erheblichen Nachfragen durch die Finanzämter, da in meinen Augen missverständlich.
Wenn dort eingetragen wird Homeoffice-Pauschale, ist das doch eindeutig und ein Nullwert unter Kennzahl 162 würde auch toleriert. Mann kann die Kennzahl
162 aber auch leer lassen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Meiner Meinung nach würde das aber auch mit Zeile 66 gehen. Dort könnte man ja auch die Bezeichnung Home Office Pauschale eintragen. Ich denke das würde auch eindeutig sein und sich zuordnen lassen.
auch die Finanzverwaltung für 2021 entschieden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Wenn jemand tatsächlich mehr als 120 Tage im Homeoffice tätig war, käme der ja rechnerisch auf mehr als 600,00 €, davon sind aber
nur die 600,00 € abziehbar, der Rest ist eben dann nicht abziehbar. So ist es doch beim Arbeitszimmer vielfach auch. Insgesamt liegt man
über 1.250,00 €, abziehbar sind aber oft nur die 1.250,00 €, de Differenz zu den Gesamtkosten wird dann bei nicht abziehbar eingetragen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Natürlich mag das Quatsch sein, aber beim häuslichen Arbeitszimmer will das Finanzamt schon seit vielen Jahren auch Angaben zum nicht abziehbaren Anteil,
Wenn die Homeoffice-Pauschale 2021 in der Zeile 70 erklärt werden muss, warum sollte man dann anders verfahren ? Gedeckelt ist beides, das Arbeitszimmer
zwar nicht in jedem Fall, aber in der Mehrzahl der Fälle greifen die 1.250.00 € Höchstbetrag.Freundliche Grüße
Charlie24
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