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Home Office Pauschale in der EÜR

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    Home Office Pauschale in der EÜR

    Hallo ich hätte gern gewußt wo ich in der EÜR für 2020 die Home Office Pauschale eintragen kann. In der EÜR 2021 die jetzt veröffentlicht wurde, wird die Zeile 70 in der EÜR in der Anleitung angegeben. Die EÜR 2020 und die EÜR 2021 gleichen sich in diesem Abschnitt. Die Zeile 70 ist aber eigentlich für ein Arbeitszimmer. Außerdem weiß ich nicht wie ich zb. meine Home Office Pauschale in Zeile 70 eintragen soll. Denn die Zeile 70 ist aufgeteilt in Kennzahl 162 ( nicht abziehbar ) und Kennzahl 172 ( abziehbarer ). Wenn ich zb. 250 Euro an Home Office Pauschale habe , wo trage ich die ein? Trage ich 0 Euro in Kennzahl 162 und 250 Euro in Kennzahl 172 in der Zeile 70 ein?

    #2
    Wenn Du's nicht probierst ... ich hab's jetzt nicht probiert!

    Wenn die Kennzahlt 172 einen Fehler erzeugt, weil keine Eintragung bei Kennzahl 162 vorliegt, dann müsste man halt diese Eintragung noch nachholen.

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      #3
      Müsste ich morgen nochmal testen. Aber generell hätte ich schon gedacht, dass es wenigstens für 2021 eine eigene Zeile in der EÜR gibt.

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        #4
        Du kannst's ja auch in Zeile 71 eingeben. Dort stellt sich allerdings das gleiche Problem.

        Es gibt halt nicht für jede denkbare Art von Betriebsausgaben eine eigene Zeile.

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          #5
          Ich hab's jetzt noch nicht ausprobiert. Aber die Zeile 66 sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben wäre doch auch OK um die Home Office Pauschale einzutragen. Da kann doch eigentlich alles rein, was keine extra Zeile hat in der EÜR. Was meint Ihr?

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            #6
            Zitat von blaubeere Beitrag anzeigen
            Zeile 66 sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
            Passt meiner Meinung nach gut!

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              #7
              Aber generell hätte ich schon gedacht, dass es wenigstens für 2021 eine eigene Zeile in der EÜR gibt.
              Das lohnt wahrscheinlich nicht. Die gesetzliche Regelung ist im Übrigen im Bereich des häuslichen Arbeitszimmers angesiedelt,

              so dass der Vorschlag für 2021 plausibel ist. Wegen der Begrenzung auf maximal 600,00 € jährlich passt ein Eintrag in Zeile 66

              der EÜR nach meiner persönlichen Meinung nicht so wirklich
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das lohnt wahrscheinlich nicht. Die gesetzliche Regelung ist im Übrigen im Bereich des häuslichen Arbeitszimmers angesiedelt,

                so dass der Vorschlag für 2021 plausibel ist. Wegen der Begrenzung auf maximal 600,00 € jährlich passt ein Eintrag in Zeile 66

                der EÜR nach meiner persönlichen Meinung nicht so wirklich
                Der Höchstbetrag von 600 Euro wird durch mich nicht erreicht, ich hatte 2020 25 Tage Home Office. Ich fände eine Eintragung in Zeile 66 gut und praktikabel, zumal die Finanzverwaltung für 2020 für diesen Betriebsausgabenabzug keine Hinweise gibt.
                Meiner Meinung nach führt die Eintragung in Zeile 70 die ja nur das Arbeitszimmer betreffen zu erheblichen Nachfragen durch die Finanzämter, da in meinen Augen missverständlich. Auch die Zeile 71 für 2020 wie hier schon mal im Forum aufgeführt finde ich ich Unglücklich, denn diese Zeile betrifft ja Geschenke, Bewirtungsaufwendungen usw. Dort irgendwie die Home Office Pauschale mit einzutragen ist auch nicht zielführend. Weiterhin käme hinzu, was trägt man dann in zeile 70 ein bei Kennzahl 162 ( nicht abziehbar ) und in Kennzahl 172 ( abziebar ) . Wenn ich zb. 250 Euro an Home Office Pauschale habe, trage ich dann die 250 Euro in die Kennzahl 172 . Was trage ich dann in Kennzahl 162 ein?

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                  #9
                  Meiner Meinung nach führt die Eintragung in Zeile 70 die ja nur das Arbeitszimmer betreffen zu erheblichen Nachfragen durch die Finanzämter, da in meinen Augen missverständlich.
                  Wieso soll das zu Nachfragen führen ? In Zeile 70 kann man sowohl bei der Kennzahl 162 wie bei der Kennzahl 172 unter Bezeichnung einen Text eingeben.

                  Wenn dort eingetragen wird Homeoffice-Pauschale, ist das doch eindeutig und ein Nullwert unter Kennzahl 162 würde auch toleriert. Mann kann die Kennzahl

                  162 aber auch leer lassen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ja Ok das klingt nicht schlecht. Meiner Meinung nach würde das aber auch mit Zeile 66 gehen. Dort könnte man ja auch die Bezeichnung Home Office Pauschale eintragen. Ich denke das würde auch eindeutig sein und sich zuordnen lassen.

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                      #11
                      Meiner Meinung nach würde das aber auch mit Zeile 66 gehen. Dort könnte man ja auch die Bezeichnung Home Office Pauschale eintragen. Ich denke das würde auch eindeutig sein und sich zuordnen lassen.
                      Natürlich ist auch das möglich, aber für jemand, der über den Höchstwert von 600,00 € kommt, finde ich die Zeile 70 besser. Dafür hat sich ja
                      auch die Finanzverwaltung für 2021 entschieden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Wie soll denn jemand über 600 Euro kommen, ich dachte die Home Office Pauschale ist bei 600 Euro ( 120 Tage ) gedeckelt?

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                          #13
                          Wenn jemand tatsächlich mehr als 120 Tage im Homeoffice tätig war, käme der ja rechnerisch auf mehr als 600,00 €, davon sind aber

                          nur die 600,00 € abziehbar, der Rest ist eben dann nicht abziehbar. So ist es doch beim Arbeitszimmer vielfach auch. Insgesamt liegt man

                          über 1.250,00 €, abziehbar sind aber oft nur die 1.250,00 €, de Differenz zu den Gesamtkosten wird dann bei nicht abziehbar eingetragen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Hallo,

                            da gebe ich doch gleich nur den Höchstbetrag, falls erreicht, ein, ohne nicht absetzbar.
                            Das ist doch Quatsch
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Natürlich mag das Quatsch sein, aber beim häuslichen Arbeitszimmer will das Finanzamt schon seit vielen Jahren auch Angaben zum nicht abziehbaren Anteil,

                              Wenn die Homeoffice-Pauschale 2021 in der Zeile 70 erklärt werden muss, warum sollte man dann anders verfahren ? Gedeckelt ist beides, das Arbeitszimmer

                              zwar nicht in jedem Fall, aber in der Mehrzahl der Fälle greifen die 1.250.00 € Höchstbetrag.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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