Wollte endlich meine private ESt-Erklärung 2020 einreichen, bevor mich das Finanzamt mit einer Fristsetzung dazu auffordert.
Was mich bislang daran gehindert hat, sind noch im Detail unbekannte Einkünfte aus Vermietung in Anlage V.
Die genauen Einkünfte sind noch unbekannt, weil die Hausverwaltung immer noch keine Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgelegt hat.
Kann ich meine ESt-Erklärung unvollständig einreichen und Anlage V später nachreichen?
Falls ja, wie "tüte" ich das am besten ein? Beispielsweise mittels eines Kommentars am Ende??
Oder besser um Fristverlängerung bitten, wenn die Aufforderung kommt?
Jede Antwort hilft mir, danke Euch vorab!
Was mich bislang daran gehindert hat, sind noch im Detail unbekannte Einkünfte aus Vermietung in Anlage V.
Die genauen Einkünfte sind noch unbekannt, weil die Hausverwaltung immer noch keine Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgelegt hat.
Kann ich meine ESt-Erklärung unvollständig einreichen und Anlage V später nachreichen?
Falls ja, wie "tüte" ich das am besten ein? Beispielsweise mittels eines Kommentars am Ende??
Oder besser um Fristverlängerung bitten, wenn die Aufforderung kommt?
Jede Antwort hilft mir, danke Euch vorab!
Kommentar