Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Notarkosten + Grundbucheintragsänderung bei Schenkung steuerlich absetzbar?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Notarkosten + Grundbucheintragsänderung bei Schenkung steuerlich absetzbar?

    Hallo,

    dieses Thema wurde schon hier gefragt und wurde mit Nein Beantwortet. Ich möchte es wissen wo man Sie einträgt in Anlage V.

    Das hier habe ich gefunden:


    https://www.rechnungswesen-portal.de...benkosten.html

    Werden diese vom Beschenkten getragen, sind sie voll abzugsfähig und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Trägt der Schenker die Kosten, kommt ein Abzug im Ergebnis nicht in Betracht.

    Danke

    Gruß Stefan

    #2
    Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
    Hallo,

    dieses Thema wurde schon hier gefragt und wurde mit Nein Beantwortet. Ich möchte es wissen wo man Sie einträgt in Anlage V.

    Das hier habe ich gefunden:


    https://www.rechnungswesen-portal.de...benkosten.html

    Werden diese vom Beschenkten getragen, sind sie voll abzugsfähig und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Trägt der Schenker die Kosten, kommt ein Abzug im Ergebnis nicht in Betracht.

    Danke

    Gruß Stefan
    Hallo,

    wo wurde die Frage mit - NEIN- beantwortet?
    Wird die Wohnung/Haus vermietet?
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Bei dem Link geht es doch um die Bemessungsgrundlage (BMG) für die Schenkungssteuer, das hat doch nichts mit ELSTER zu tun.

      Bei Vermietung führst du die grundsätzlich die AfA des Schenkers fort, da erhöht sich die BMG dafür nur um die Anschaffungsnebenkosten.

      Sofort abziehbar sind Anschaffungsnebenkosten ohnehin nicht, deshalb gibt es dafür auch keine Zeile in der Anlage V.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo FIGUL,

        hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...tzbar%3F%22%7D

        Gruß Stefan

        Kommentar


          #6
          Es geht in dem verlinkten Beitrag um eine selbst genutzte Eigentumswohnung, da geht noch nicht einmal über die BMG für die AfA etwas,

          weil es keine AfA gibt..
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #7
            Hallo Charlie24

            BMG = Bemessung Grundlage? Also bei Selbstnutzung, ist es nicht Möglich, nur wenn ich Gewerbe hätte? Bei Vermietung sind die Kosten absetzbar, als Geldbeschaffungskosten... bzw Notarkosten.

            danke

            Kommentar


              #8
              BMG = Bemessung Grundlage? Wozu das Fragezeichen, das steht doch ausgeschrieben im Beitrag #3:

              Bei dem Link geht es doch um die Bemessungsgrundlage (BMG) für die Schenkungssteuer,...
              Bei Vermietung sind die Kosten absetzbar, als Geldbeschaffungskosten... bzw Notarkosten.
              Nein, es handelt sich doch um Anschaffungsnebenkosten, die nicht sofort abziehbar sind. Das steht ebenfalls im Beitrag #3 .
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #9
                Um es mal etwas verständlicher zu formulieren:
                Als Werbungskosten ist etwas nur dann absetzbar, wenn du auch tatsächlich einen Aufwand (Vermögensminderung) hattest.
                Wenn du ein Grundstück geschenkt bekommst entsteht dir kein Aufwand. Denn im Gegenzug zu den angefallenen Kosten hast du ja einen Gegenwert (Grundstück) erhalten der die Kosten übersteigt.

                Die Anschaffungsnebebnkosten für einen unentgeltichen Erwerb sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig und die AfA des Rechtsvorgängers wird fortgeführt.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #10
                  Darf ich diesses Thema noch einmal aufgreifen...
                  ich habe ein vermietetes Mehrfamilienhaus an meine Kinder im Vorfeld auf die spätere Erbschaft geschenkt und die Notar und Gerichtskosten gezahlt. Können die angefallenen Gebühren und Kosten beim Amtsgericht, Grundbuchstelle, von mir als Sonderausgabe im Rahmen der V+V bis zum Abschluss meines Besitzes geltend gemacht werden? Im Rahmen der Einnahmen- Ausgabenrechnung hat sich das Verhätlnis allein dadurch verändert.
                  Notorakosten nach meinen Recherchen sind nicht relvant, obwohl es diverse andere (unverbindliche) Hinweise im Web gibt.
                  Die gesetzlichen Gebühren fallen beim Grundbuchamt in Verbindung mit einer Immobilie zwingend an. Hätte ich Taler oder Sammlungen oder was auch immer verschenkt, wären keine Gebühren angefallen.
                  Gibt es verbindliche Quellen dazuß
                  Danke

                  Kommentar


                    #11
                    Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen
                    ich habe ein vermietetes Mehrfamilienhaus an meine Kinder im Vorfeld auf die spätere Erbschaft geschenkt und die Notar und Gerichtskosten gezahlt. Können die angefallenen Gebühren und Kosten beim Amtsgericht, Grundbuchstelle, von mir als Sonderausgabe im Rahmen der V+V bis zum Abschluss meines Besitzes geltend gemacht werden?
                    Nein. Diese Kosten stehen für Dich in keinem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften. Im Gegenteil - durch die Schenkung gibst Du die Quelle der Einkünfteerzielung je gerade auf.

                    Du fragst nach einer Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.
                    Zuletzt geändert von Telepeter; 29.06.2025, 07:01.

                    Kommentar


                      #12
                      Danke für die Info.
                      Selbst ein Blatt Papier für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung könnte ich theoretisch absetzen, aber Gebühren beim AG nicht. Schon ein wenig seltsam, findet der Laie.

                      Hätten denn meine Kids die Kosten im Rahmen der Schenkung geltend machen können? Wären im weitesten Sinne dann wohl "Anschaffungskosten" gewesen?

                      Kommentar


                        #13
                        Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen

                        Hätten denn meine Kids die Kosten im Rahmen der Schenkung geltend machen können? Wären im weitesten Sinne dann wohl "Anschaffungskosten" gewesen?
                        Das ist eine zutreffende Idee, Stichwort "gemischte Schenkung". Hätte aber nur eine geringfügige Erhöhung der fortzuführenden AfA-Bemessungsgrundlage gebracht.

                        Kommentar


                          #14
                          Merci vielmals

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X