Hallo,
dieses Thema wurde schon hier gefragt und wurde mit Nein Beantwortet. Ich möchte es wissen wo man Sie einträgt in Anlage V.
Das hier habe ich gefunden:
https://www.rechnungswesen-portal.de...benkosten.html
Werden diese vom Beschenkten getragen, sind sie voll abzugsfähig und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Trägt der Schenker die Kosten, kommt ein Abzug im Ergebnis nicht in Betracht.
Danke
Gruß Stefan
dieses Thema wurde schon hier gefragt und wurde mit Nein Beantwortet. Ich möchte es wissen wo man Sie einträgt in Anlage V.
Das hier habe ich gefunden:
https://www.rechnungswesen-portal.de...benkosten.html
Werden diese vom Beschenkten getragen, sind sie voll abzugsfähig und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Trägt der Schenker die Kosten, kommt ein Abzug im Ergebnis nicht in Betracht.
Danke
Gruß Stefan
Kommentar