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Notarkosten + Grundbucheintragsänderung bei Schenkung steuerlich absetzbar?

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    Notarkosten + Grundbucheintragsänderung bei Schenkung steuerlich absetzbar?

    Hallo,

    dieses Thema wurde schon hier gefragt und wurde mit Nein Beantwortet. Ich möchte es wissen wo man Sie einträgt in Anlage V.

    Das hier habe ich gefunden:


    https://www.rechnungswesen-portal.de...benkosten.html

    Werden diese vom Beschenkten getragen, sind sie voll abzugsfähig und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Trägt der Schenker die Kosten, kommt ein Abzug im Ergebnis nicht in Betracht.

    Danke

    Gruß Stefan

    #2
    Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
    Hallo,

    dieses Thema wurde schon hier gefragt und wurde mit Nein Beantwortet. Ich möchte es wissen wo man Sie einträgt in Anlage V.

    Das hier habe ich gefunden:


    https://www.rechnungswesen-portal.de...benkosten.html

    Werden diese vom Beschenkten getragen, sind sie voll abzugsfähig und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Trägt der Schenker die Kosten, kommt ein Abzug im Ergebnis nicht in Betracht.

    Danke

    Gruß Stefan
    Hallo,

    wo wurde die Frage mit - NEIN- beantwortet?
    Wird die Wohnung/Haus vermietet?
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Bei dem Link geht es doch um die Bemessungsgrundlage (BMG) für die Schenkungssteuer, das hat doch nichts mit ELSTER zu tun.

      Bei Vermietung führst du die grundsätzlich die AfA des Schenkers fort, da erhöht sich die BMG dafür nur um die Anschaffungsnebenkosten.

      Sofort abziehbar sind Anschaffungsnebenkosten ohnehin nicht, deshalb gibt es dafür auch keine Zeile in der Anlage V.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo FIGUL,

        hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...tzbar%3F%22%7D

        Gruß Stefan

        Kommentar


          #5
          https://forum.elster.de/anwenderforu...lich-absetzbar

          Kommentar


            #6
            Es geht in dem verlinkten Beitrag um eine selbst genutzte Eigentumswohnung, da geht noch nicht einmal über die BMG für die AfA etwas,

            weil es keine AfA gibt..
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo Charlie24

              BMG = Bemessung Grundlage? Also bei Selbstnutzung, ist es nicht Möglich, nur wenn ich Gewerbe hätte? Bei Vermietung sind die Kosten absetzbar, als Geldbeschaffungskosten... bzw Notarkosten.

              danke

              Kommentar


                #8
                BMG = Bemessung Grundlage? Wozu das Fragezeichen, das steht doch ausgeschrieben im Beitrag #3:

                Bei dem Link geht es doch um die Bemessungsgrundlage (BMG) für die Schenkungssteuer,...
                Bei Vermietung sind die Kosten absetzbar, als Geldbeschaffungskosten... bzw Notarkosten.
                Nein, es handelt sich doch um Anschaffungsnebenkosten, die nicht sofort abziehbar sind. Das steht ebenfalls im Beitrag #3 .
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Um es mal etwas verständlicher zu formulieren:
                  Als Werbungskosten ist etwas nur dann absetzbar, wenn du auch tatsächlich einen Aufwand (Vermögensminderung) hattest.
                  Wenn du ein Grundstück geschenkt bekommst entsteht dir kein Aufwand. Denn im Gegenzug zu den angefallenen Kosten hast du ja einen Gegenwert (Grundstück) erhalten der die Kosten übersteigt.

                  Die Anschaffungsnebebnkosten für einen unentgeltichen Erwerb sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig und die AfA des Rechtsvorgängers wird fortgeführt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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