Hallo zusammen,
ich bin kurz vor der Abgabe der Steuererklärung 2020. Ich habe 2 Einzelunternehmen und gebe eine Umsatzsteuererklärung ab, zeichne jedoch alles getrennt auf, da beide eine eigene Steuernummer haben. Die Umsatzsteuervoranmeldungen wurden quartalsweise abgegeben.
Sachverhalt (fiktive Zahlen):
Zahllast 4. Quartal 2020: 1.100 €
davon Einzelunternehmen A: 600 € und B 500 €
Gesamte Zahllast: 15.000 € Einzelunternehmen A
2.500 € Einzelunternehmen B
= 17.500 €
Die Zahllast für das 4. Quartal wurde jedoch gegen Ende Januar 2021 überwiesen, also über dem 10-Tageszeitraum (ich hatte das FA damals gebeten mir bis Ende Januar Zeit zu geben, was man auch bewilligt hat). Dies bedeutet, dass ich in der EüR die Summe von 1.100 € nicht als Betriebsausgabe geltend machen kann, da der Zahlungsabfluss im Folgejahr und nach den 10 Tagen war. Erst in der Steuererklärung 2021 wird dies wieder ein Aufwand.
Bei der EüR für Einzelunternehmen A habe ich eine Frage wie ich das am besten eintrage:
1. Möglichkeit:
ich trage hier in Zeile 64 An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten) die Differenz ein, z. B. für Einzelunternehmen A: 15.000 € - 600 € = 14.400 € (mit der Angabe, dass ich die 600 € abgezogen habe)
2. Möglichkeit:
ich trage in Zeile 64 (Betriebsaufgaben) den Sollwert von 15.000 € ein und in Zeile 17 (Betriebseinnahmen) ( Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG ist zu beachten) den Wert von 600 €.
Bei beiden Möglichkeiten kommt dasselbe Ergebnis (Gewinn) heraus, jedoch vermute ich, dass das FA dieses Saldieren nicht so sehr mag und wohl die 2. Möglichkeit besser geeignet ist?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
ich bin kurz vor der Abgabe der Steuererklärung 2020. Ich habe 2 Einzelunternehmen und gebe eine Umsatzsteuererklärung ab, zeichne jedoch alles getrennt auf, da beide eine eigene Steuernummer haben. Die Umsatzsteuervoranmeldungen wurden quartalsweise abgegeben.
Sachverhalt (fiktive Zahlen):
Zahllast 4. Quartal 2020: 1.100 €
davon Einzelunternehmen A: 600 € und B 500 €
Gesamte Zahllast: 15.000 € Einzelunternehmen A
2.500 € Einzelunternehmen B
= 17.500 €
Die Zahllast für das 4. Quartal wurde jedoch gegen Ende Januar 2021 überwiesen, also über dem 10-Tageszeitraum (ich hatte das FA damals gebeten mir bis Ende Januar Zeit zu geben, was man auch bewilligt hat). Dies bedeutet, dass ich in der EüR die Summe von 1.100 € nicht als Betriebsausgabe geltend machen kann, da der Zahlungsabfluss im Folgejahr und nach den 10 Tagen war. Erst in der Steuererklärung 2021 wird dies wieder ein Aufwand.
Bei der EüR für Einzelunternehmen A habe ich eine Frage wie ich das am besten eintrage:
1. Möglichkeit:
ich trage hier in Zeile 64 An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten) die Differenz ein, z. B. für Einzelunternehmen A: 15.000 € - 600 € = 14.400 € (mit der Angabe, dass ich die 600 € abgezogen habe)
2. Möglichkeit:
ich trage in Zeile 64 (Betriebsaufgaben) den Sollwert von 15.000 € ein und in Zeile 17 (Betriebseinnahmen) ( Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG ist zu beachten) den Wert von 600 €.
Bei beiden Möglichkeiten kommt dasselbe Ergebnis (Gewinn) heraus, jedoch vermute ich, dass das FA dieses Saldieren nicht so sehr mag und wohl die 2. Möglichkeit besser geeignet ist?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
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