Hallo Charlie24,
würdest Du mir mit Deinem Beitrag vom 05.01.2021 zu dem Thema "Corona-Hilfen in der EÜR bzw. Einkommenssteuererklärung angeben" weiter helfen?
Ich würde ein Beispiel nehmen:
Selbständiger (Kleinunternehmen nach §19 UStG), Betriebseinnahmen z.Bsp. 7.000 € plus 5.000 € Corona-Soforthilfe:
1- Anlage EÜR 2020 Zeile 11 eintragen 12.000 € und Zeile 12 eintragen 5,000 € (nicht in Zeile 15). Ist das korrekt?
2- Muss man 5.000 € in einer der Anlage EÜR Zeile 90 bis Zeile 103 nochmals eintragen?
3. 5.000 € müssen in der Anlage Corona-Hilfen Zeile 5 eingetragen werden. Ist das korrekt?
Danke für Deine Unterstützung!
Grüße
TL2021
würdest Du mir mit Deinem Beitrag vom 05.01.2021 zu dem Thema "Corona-Hilfen in der EÜR bzw. Einkommenssteuererklärung angeben" weiter helfen?
Ich würde ein Beispiel nehmen:
Selbständiger (Kleinunternehmen nach §19 UStG), Betriebseinnahmen z.Bsp. 7.000 € plus 5.000 € Corona-Soforthilfe:
1- Anlage EÜR 2020 Zeile 11 eintragen 12.000 € und Zeile 12 eintragen 5,000 € (nicht in Zeile 15). Ist das korrekt?
2- Muss man 5.000 € in einer der Anlage EÜR Zeile 90 bis Zeile 103 nochmals eintragen?
3. 5.000 € müssen in der Anlage Corona-Hilfen Zeile 5 eingetragen werden. Ist das korrekt?
Danke für Deine Unterstützung!
Grüße
TL2021
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