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Corona-Hilfen in der EÜR angeben

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    Corona-Hilfen in der EÜR angeben

    Hallo Charlie24,

    würdest Du mir mit Deinem Beitrag vom 05.01.2021 zu dem Thema "Corona-Hilfen in der EÜR bzw. Einkommenssteuererklärung angeben" weiter helfen?

    Ich würde ein Beispiel nehmen:

    Selbständiger (Kleinunternehmen nach §19 UStG), Betriebseinnahmen z.Bsp. 7.000 € plus 5.000 € Corona-Soforthilfe:

    1- Anlage EÜR 2020 Zeile 11 eintragen 12.000 € und Zeile 12 eintragen 5,000 € (nicht in Zeile 15). Ist das korrekt?
    2- Muss man 5.000 € in einer der Anlage EÜR Zeile 90 bis Zeile 103 nochmals eintragen?
    3. 5.000 € müssen in der Anlage Corona-Hilfen Zeile 5 eingetragen werden. Ist das korrekt?

    Danke für Deine Unterstützung!

    Grüße
    TL2021

    #2
    Zitat von TL2021 Beitrag anzeigen
    Hallo Charlie24,

    würdest Du mir mit Deinem Beitrag vom 05.01.2021 zu dem Thema "Corona-Hilfen in der EÜR bzw. Einkommenssteuererklärung angeben" weiter helfen?

    Ich würde ein Beispiel nehmen:

    Selbständiger (Kleinunternehmen nach §19 UStG), Betriebseinnahmen z.Bsp. 7.000 € plus 5.000 € Corona-Soforthilfe:

    1- Anlage EÜR 2020 Zeile 11 eintragen 12.000 € und Zeile 12 eintragen 5,000 € (nicht in Zeile 15). Ist das korrekt?
    2- Muss man 5.000 € in einer der Anlage EÜR Zeile 90 bis Zeile 103 nochmals eintragen?
    3. 5.000 € müssen in der Anlage Corona-Hilfen Zeile 5 eingetragen werden. Ist das korrekt?

    Danke für Deine Unterstützung!

    Grüße
    TL2021
    Hallo,

    warum hängst du dich an ein anderes Thema?
    Kannst du nicht in dem o.g. Thema posten?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zu 1 und 3: Das ist alles korrekt. Zu 2: Nein, die Corona-Hilfen sind ja ganz normal einkommensteuerpflichtig, als echte Zuschüsse unterliegen sie allerdings

      nicht der Umsatzsteuer, so dass sie auch in Zeile 12 nochmal anzugeben sind.

      Das Dranhängen an ein anderes Thema mit einem ganz anderen Titel bringt nichts, da hat FIGUL schon recht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich habs rausgezogen. Immerhin war der gekaperte Thread brandaktuell. Das war ganz böse vorgedrängt!

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          1. vielen Dank für Deine Hilfe, Charlie24!
          2. Sorry an Alle dafür, dass ich meine Frage in einem anderen Thema gepostet habe. Ich habe mich in diesem Forum heute Abend angemeldet und weiße noch nicht wie ich richtig damit umgehe.

          Beste Grüße
          TL2021

          Kommentar


            #6
            Ich habe mich in diesem Forum heute Abend angemeldet und weiße noch nicht wie ich richtig damit umgehe.
            Hier gibt es eine Anleitung zur Eröffnung von neuen Themen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo Charlie24,

              vielen Dank für "Hier gibt es eine Anleitung zur Eröffnung von neuen Themen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen"!

              Ich habe noch ein paar Fragen, würdest Du mir bitte dabei helfen?
              1- Welche Anlage außer Anlage EÜR muss ein Selbständiger (Nagelstudio nach §19 UStG) noch ausfüllen und übermittelt?
              2- Der Abgabe Termin für 2020 ist abgelaufen. Kann man jetzt die Anlage EÜR,..., Umsatzsteuererklärung in Hardkopies an das FA übermitteln?

              3- Habe ich wieder die Frage in einem anderen Thema gepostet?

              Vielen für Deine Zeit und Unterstützung!

              Grüß
              TL2021

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                #8
                1. Anlage G und Umsatzsteuererklärung
                2. Allgemeine Fristverlängerung wegen Corona. Die Steuererklärungen 2020 sind bis 31. Oktober abzugeben.
                3. Nein, ich hab Deine Frage ja extrahiert.

                Kommentar

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