Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V Schuldzinsen Zeilen 37

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Meine Schwester hat in den letzten Jahren Garagenstellplätze an ihre Nachbarn vermietet, die sie selbst altersbedingt nicht mehr gebraucht hat.

    Ich habe das isoliert erklärt, d. h., ich habe die Gebäude-AfA für die Garagen getrennt ermittelt und auch nur die erklärt. Die Eigennutzung der

    Wohnung in dem Haus meiner Schwester kommt in der Steuererklärung meiner Schwester überhaupt nicht vor. Das Finanzamt hatte daran nichts

    auszusetzen. Schuldzinsen gab es allerdings nicht zu erklären. Bei den Garagen meiner Schwester handelt es sich um Massivgebäude, die ich

    deshalb auf 50 Jahre abgeschrieben habe. Da gibt es also durchaus Gestaltungsmöglichkeiten, aber das ist alle Steuerrecht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Ich habe jetzt in den Zeilen 33 der Anlage V "linear" und "laut Erläuterung" angeklickt sowie "5%" und "Garage" eingetippt und gespeichert. Wo gebe ich denn nun den Wert der Garage ein? Bislang hat sich an meiner Steuererstattung nichts geändert. Die müsste doch nun etwas steigen, oder?

      Kommentar


        #18
        Hallo,

        siehe #15.

        Und natürlich noch die Einnahmen in Zeile 11 und die Grundangaben in Zeile 1 bis 4 (in den ersten 3 Zeilen sind imho die Zeilennummern falsch).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #19
          Ich muss also den heutigen Wert einer Stahlbetongarage ermitteln wie ich eine habe?


          Nochmal zum Eintragen:

          Ich befinde mich hier in der Anlage V: 4 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude (ohne Beträge in den Zeilen 34 und 35)

          da habe ich deinen Vorschlag eingetragen. Dann habe ich die Wahl:

          "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind."

          oder

          "Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden."

          Alle Zeilen sind mit 33 beschrieben.



          Kommentar


            #20
            Hallo,

            Zitat:
            "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind."

            oder

            "Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden."

            was zutrifft musst doch du wissen
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #21
              Ich muss also den heutigen Wert einer Stahlbetongarage ermitteln wie ich eine habe?
              Du musst zunächst ermitteln, was du für das Garagengebäude - ohne Grund und Boden - beim Kauf 2018 bezahlt hast. Dazu musst du aus

              deinem Gesamtkaufpreis zunächst den Bodenpreisanteil herausrechnen und dann den auf die Gebäude entfallenden Kaufpreis zwischen

              Wohnhaus und Garage aufteilen. Da du die Garage komplett vermietet hast, musst du zu einer Eigennutzung keine Angaben machen, du füllst

              nur die unterste Zeile aus. Da bisher keine AfA erklärt wurde, muss man die BMG für die AfA natürlich erläutern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Hallo,

                Ich muss also den heutigen Wert einer Stahlbetongarage ermitteln wie ich eine habe?
                Ja (das muss man bei Immobilien immer, auch bei Wohnungen oder Häusern). Und nicht den Wert musst du ermitteln, sondern den Preis den du gezahlt hast (man kann ja Schnäppchen machen, oder zu viel bezahlen - abschreiben kann man die wirklichen Ausgaben).

                Aber wir waren doch schon bei 25.000 Euro (was für mich immer noch überraschend viel ist). Davon den Wert des Grundstücks ab, fertig.
                Da es bei dir eher Kleinkram ist (im Vergleich zu richtigen Immobilien) wurde ich versuchen, mit einer groben Schätzung durchzukommen. Eine Standardgarage bekommt man für vielleicht 5 oder 6 Tausend Euro, Montage mit Bodenarbeiten nochmal etwa das Gleiche, macht dann 12.000. Bei dir ist es aber eine gebrauchte Garage, daher musst du noch etwas abziehen.
                Ich würde 10.000 nehmen, das erscheint mir realistisch (auch im Verhältnis zu der Miete).

                Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
                Warum sollte das bei dir zutreffen? Nutzt du die Garage auch noch zum Teil selbst?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #23
                  Nein, die Garage habe ich komplett vermietet! Dann trage ich also "ganz unten" bei den Zeilen 33 500 Euro ein, weil das die 5% von 10.000 Euro sind.

                  Zum Wert meiner Garage nur so viel: Mein Haus steht in einer ordentlichen Wohngegend einer westdeutschen Landeshauptstand und es grenzt an Wasser.

                  Danke schon mal für eure pragmatische Hilfe!

                  Kommentar


                    #24
                    FYI: Habe meinen Steuerbescheid bekommen. Keine Nachfragen seitens des Finanzamtes. Bei "Einkünfte aus Vermietung und Verpachung" steht -599 Euro. Hat das positive Auswirkungen auf die von mir als Angestellter zu zahlende Einkommenssteuer?

                    Danke nochmal für eure Hilfe.

                    Kommentar


                      #25
                      Hallo,

                      ja, Verlust aus V mindert die Einkünfte ergo die Steuerzahlung.
                      Schau dir die Berechnung an.
                      Außerdem kannst du in Mein Elster über dein Postfach Bescheiddaten vergleichen.
                      Dazu hast du auch eine Mail bekommen von Elsterportal
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X