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KSK Zuzahlungen, wo in Vorsorgeaufwendungen eintragen?

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    KSK Zuzahlungen, wo in Vorsorgeaufwendungen eintragen?

    Als Mitglied der KSK bekomme ich ja jährlich eine Aufstellung welche Zahlungen für mich an die Pflege-, Kranken- und Altersvorsorge im Vorjahr abgeführt wurde. Hierbei dupliziert die KsK die Einzahlung der Vorsorgeleistungen wie ein Arbeitnehmer für die einzelnen genannten Versicherungen um das doppelte und führt somit zusätzlich zu meinen Einzahlungen nochmal 50% an die Versicherungen ab.
    Trage ich nun lediglich meine eigenen Einzahlungen in die Anlage Vorsorgeaufwand oder den Gesamtbetrag den die KsK für mich abgeführt hat? Oder wird die andere Hälfte der KsK in Zeile 37 eingetragen? So gesehen würde die Rentenversicherung ja auch einzig den halben Betrag der abgeführt wird berücksichtigen, wenn ich die Leistungen die für mich von der Ksk abgeführt werden nicht berücksichtigen würden.
    Danke.

    #2
    Das Thema wurde hier schon mal ziemlich ausführlich diskutiert:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...enversicherung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Guten Tag,

      vielen Dank für die Antwort. Diesen Beitrag habe ich mir zweimal sehr genau durchgelesen. Dennoch verstehe ich einiges nicht ganz. Um ehrlich zu sein, nun bin ich noch verwirrter

      1.) meine Steuerberaterin hat meinen Teil den ich bezahlt habe immer in Zeile 4 eingetragen, aber ich bin ja in Wahrheit überhaupt kein Arbeitnehmer. Ist es korrekt dass ich in Zeile 4 nun meinen Anteil, also die Hälfte des Gesamtbetrages den die KsK für mich abgeführt habe, eintrage? Wenn ich mich nun fälschlicherweise als Arbeitnehmer bezeichne, kann ich die KsK ja auch als Arbeitgeber bezeichnen und die Zuschüsse der KsK in Zeile 9 eintragen? Ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung. Demnach wäre das völlig falsch und ich muss in Zeile 6 also Gesamtbetrag inklusive abgeführten Anteil der Ksk eintragen und in Zeile 7 den Teil den die Ksk also zugefügt hat wieder getrennt einzeln eintragen? So verstehe ich die Antwort von Ihnen in dem anderen Thema. Reden wir denn hier über das gleiche?
      Zuschüsse der Ksk sind gleichbedeutet wie der ganz normale 50 Prozent Teil den die Ksk zuzahlt wie ein Arbeitnehmer? Oder wie ist es gemeint?

      2.) Diese Aussage verstehe ich nicht
      "Du darfst ja in den Zeilen 16 und 18 auch die Gesamtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erklären, also die Beiträge vor Abzug des KSK-Zuschusses."

      Gesamtbeiträge vor Abzug des Zuschüsses? Gesamtbetrag ist hier nicht als Gesamtbetrag was die KSK insgesamt für mich abführt gemeint, oder wie? Verstehe ich nicht

      3.)
      Kurze Anmerkung zur Richtigstellung meiner Vorgängerin die sich schon tapfer durchgeschlagen hat. In jedem KsK Jahresbericht wird ganz genau aufgeführt, wieviel die KsK abführt insgesamt, steht klein immer drunter, Aussage stimmt also nicht.

      4.) Ich darf laut Elsterformular in Zeile 51 nur NEIN oder keine Angabe anklicken?

      Ich fühle mich nur ansatzweise überfordert.

      Danke für die Hilfe

      Kommentar


        #4
        Ich fühle mich nur ansatzweise überfordert.
        Dann ist doch alles bestens !

        Zu 4: Da du deine Krankenversicherungsbeiträge nicht zu 100% allein bezahlst, darfst du in Zeile 51 nicht Nein auswählen, die Auswahl muss

        auf keine Angabe bleiben. Die Webanwendung heißt Mein ELSTER, das Windows-Programm ElsterFormular stand nur bis 2019 zur Verfügung.

        Zu 2: Im Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist auch der von der KSK übernommene Anteil enthalten, nur KV und PV natürlich,

        nicht für die Rentenversicherung.

        Zu 1: Nichtarbeitnehmer erklären die Beitröge zur Rentenversicherung nicht in Zeile 4 der Anlage Vorsorgeaufwand. Steuerlich hat das zwar keine

        Auswirkungen, die Formulare unterscheiden aber explizit zwischen AN und anderen Personen, man muss doch nur die Erläuterungen lesen.

        Tipp: Unbedingt den Bescheinigungsabruf einrichten und nutzen, da sieht man, was die KSK zur Kranken- und Pflegeversicherung übermittelt

        hat. Zur Rentenversicherung dürfte es keine elektronische Bescheinigung geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Lieben Dank noch einmal persönlich. Mit Bescheinigungsabruf ist jetzt die Funktion auf Elster gemeint, wo man selbst Belege einreicht? Das muss ich noch finden wo ich es einrichte. Und dann schicke ich quasi den Wisch der Ksk mit wo drin steht was genau abgeführt wurde?
          Zuletzt geändert von Calcit; 13.10.2021, 16:32.

          Kommentar


            #6
            Hallo Calcit,
            das sind zwei verschiedene Schuhe der Bescheinigungsabruf bedeutet du kannst mit deinem Abrufcode Bescheinigungen abrufen und in die Steuererklärung einfüllen .
            Wenn du dem Finanzamt etwas als Nachweis schicken möchtest, geht das über eine Sonstige Nachricht und dann kannst du Dokumente hochladen.

            Tschüß

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              #7
              Wenn du dem Finanzamt etwas als Nachweis schicken möchtest, geht das über eine Sonstige Nachricht und dann kannst du Dokumente hochladen.
              Das geht zwar über die Sonstige Nachricht auch, aber es gibt sogar ein spezielles Formular dafür, nämlich die Belegnachreichung zur Steuererklärung

              https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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