Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

2 x Krankenversicherung: Rentner + selbstst. Tätigkeit - wo letztere eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    2 x Krankenversicherung: Rentner + selbstst. Tätigkeit - wo letztere eintragen?

    Als Rentner werden mir von meiner gesetzl. Rente Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die ich in die Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 16 und 18 einsetzen kann. Ich habe zusätzlich Nebeneinkünfte durch selbständige Tätigkeit, für die mir die Krankenversicherung per Einzugsermächtigung Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und Zusatzbeiträge abbucht. Soll ich diese nun einfach zu den anderen in der Anlage Vorsorgeaufwendungen hinzuaddieren, oder wo sonst werden die eingetragen?

    Falls das eine Rolle spielt: Die Einnahmen durch selbständige Tätigkeit bewegen sich nach Abzug der darauf bezogenen Ausgaben in etwa in Höhe der Rente.

    Danke für eine Antwort!

    #2
    Soll ich diese nun einfach zu den anderen in der Anlage Vorsorgeaufwendungen hinzuaddieren, oder wo sonst werden die eingetragen?
    Ja, es muss extern addiert werden oder du nutzt den Bescheinigungsabruf, der addiert die Beiträge inzwischen automatisch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Frage : gibt die Krankenkasse automatisch einen Bescheid an das Finanzamt den ich als Beleg abrufen kann ?
      Oder muss ich den bei der Krankenkasse anfordern ?

      Kommentar


        #4
        Frage : gibt die Krankenkasse automatisch einen Bescheid an das Finanzamt den ich als Beleg abrufen kann ?
        Ja, das macht sie, hat aber dafür Zeit bis Ende Februar. Bei gesetzlich Pflichtversicherten übermittelt allerdings die Rentenversicherung

        auch die einbehaltenen Beiträge zur KV und PV, die Krankenkasse nur die direkt entrichteten Beiträge.

        Meine Bescheinigungen der PKV für 2022 konnte ich heute abrufen, die schriftliche Mitteilung steht noch aus, das dürfte aber dem Poststreik

        geschuldet sein.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 05.02.2023, 20:17.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke - der Bescheid über die gesetzliche Rente incl. Beiträge zu KV ist bei mir auch abrufbar gewesen.
          Ich zahle aber noch in etwa gleicher Höhe Beiträge aus selbständiger Tätigkeit - die addiere ich dann "händisch" dazu oder warte bis der Beleg abrufbar ist. Soweit ok ?
          Dann habe ich noch eine Firmenrente : diese Beiträge werden auch addiert (entweder händisch oder per Abruf)?

          Kommentar


            #6
            Das geht auch im Kopf.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
              Das geht auch im Kopf.
              Die Frage ist ob alle drei Beträge automatisch addiert werden wenn ich alle abrufe ....

              Kommentar


                #8
                ... die addiere ich dann "händisch" dazu oder warte bis der Beleg abrufbar ist.
                Ich würde warten, aber es geht natürlich auch manuell.

                Dann habe ich noch eine Firmenrente : diese Beiträge werden auch addiert (entweder händisch oder per Abruf)?
                Wenn es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dann gehören die Beiträge in andere Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand.

                Das musst du sowieso kontrollieren, weil ja kein Anspruch auf Krankengeld besteht und man den Eintrag wiederholen muss.

                Bitte bei dem ganzen Thema beachten, dass jeder Bescheinigungsabruf in Mein ELSTER immer alles überschreibt.

                Selektieren geht nicht, das können nur kommerzielle Steuerprogramme.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich würde warten, aber es geht natürlich auch manuell.

                  Wenn es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dann gehören die Beiträge in andere Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand.
                  Danke
                  ja ist klar - gibt es wohl weil ich ja erst seit Februar 22 Rentner bin. (Zumindest wurde das gesamte Jahr das Gehalt mit der Rente aufaddiert).
                  Hoffentlich muss ich das nicht händisch "auseinanderfriemeln".

                  Kommentar


                    #10
                    Hoffentlich muss ich das nicht händisch "auseinanderfriemeln".
                    Ich habe im Jahr meines Renteneintritts zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten. Unser Lohnbuchhalter meinte damals,

                    das sei auch für ihn einfacher. Wenn es nur eine gibt, kann es durchaus sein, dass man die KV-Beiträge ohne Krankengeldanspruch

                    manuell errechnen muss.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Dankeschön - schaun mer mal.

                      Kommentar


                        #12
                        @Charlie24:
                        Bitte bei dem ganzen Thema beachten, dass jeder Bescheinigungsabruf in Mein ELSTER immer alles überschreibt.
                        Aus diesem Grund warte ich lieber jeweils bis Ende Februar, bis ich Bescheinigungen in mein ESt-Formular einspiele. Abrufen kann man die Bescheinigungen ja theoretisch so oft man will.
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X