Als Rentner werden mir von meiner gesetzl. Rente Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die ich in die Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 16 und 18 einsetzen kann. Ich habe zusätzlich Nebeneinkünfte durch selbständige Tätigkeit, für die mir die Krankenversicherung per Einzugsermächtigung Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und Zusatzbeiträge abbucht. Soll ich diese nun einfach zu den anderen in der Anlage Vorsorgeaufwendungen hinzuaddieren, oder wo sonst werden die eingetragen?
Falls das eine Rolle spielt: Die Einnahmen durch selbständige Tätigkeit bewegen sich nach Abzug der darauf bezogenen Ausgaben in etwa in Höhe der Rente.
Danke für eine Antwort!
Falls das eine Rolle spielt: Die Einnahmen durch selbständige Tätigkeit bewegen sich nach Abzug der darauf bezogenen Ausgaben in etwa in Höhe der Rente.
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