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2 x Krankenversicherung: Rentner + selbstst. Tätigkeit - wo letztere eintragen?

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  • timote
    antwortet
    @Charlie24:
    Bitte bei dem ganzen Thema beachten, dass jeder Bescheinigungsabruf in Mein ELSTER immer alles überschreibt.
    Aus diesem Grund warte ich lieber jeweils bis Ende Februar, bis ich Bescheinigungen in mein ESt-Formular einspiele. Abrufen kann man die Bescheinigungen ja theoretisch so oft man will.

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  • rgwolf
    antwortet
    Dankeschön - schaun mer mal.

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  • Charlie24
    antwortet
    Hoffentlich muss ich das nicht händisch "auseinanderfriemeln".
    Ich habe im Jahr meines Renteneintritts zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten. Unser Lohnbuchhalter meinte damals,

    das sei auch für ihn einfacher. Wenn es nur eine gibt, kann es durchaus sein, dass man die KV-Beiträge ohne Krankengeldanspruch

    manuell errechnen muss.

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  • rgwolf
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich würde warten, aber es geht natürlich auch manuell.

    Wenn es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dann gehören die Beiträge in andere Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Danke
    ja ist klar - gibt es wohl weil ich ja erst seit Februar 22 Rentner bin. (Zumindest wurde das gesamte Jahr das Gehalt mit der Rente aufaddiert).
    Hoffentlich muss ich das nicht händisch "auseinanderfriemeln".

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  • Charlie24
    antwortet
    ... die addiere ich dann "händisch" dazu oder warte bis der Beleg abrufbar ist.
    Ich würde warten, aber es geht natürlich auch manuell.

    Dann habe ich noch eine Firmenrente : diese Beiträge werden auch addiert (entweder händisch oder per Abruf)?
    Wenn es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dann gehören die Beiträge in andere Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Das musst du sowieso kontrollieren, weil ja kein Anspruch auf Krankengeld besteht und man den Eintrag wiederholen muss.

    Bitte bei dem ganzen Thema beachten, dass jeder Bescheinigungsabruf in Mein ELSTER immer alles überschreibt.

    Selektieren geht nicht, das können nur kommerzielle Steuerprogramme.

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  • rgwolf
    antwortet
    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
    Das geht auch im Kopf.
    Die Frage ist ob alle drei Beträge automatisch addiert werden wenn ich alle abrufe ....

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Das geht auch im Kopf.

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  • rgwolf
    antwortet
    Danke - der Bescheid über die gesetzliche Rente incl. Beiträge zu KV ist bei mir auch abrufbar gewesen.
    Ich zahle aber noch in etwa gleicher Höhe Beiträge aus selbständiger Tätigkeit - die addiere ich dann "händisch" dazu oder warte bis der Beleg abrufbar ist. Soweit ok ?
    Dann habe ich noch eine Firmenrente : diese Beiträge werden auch addiert (entweder händisch oder per Abruf)?

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  • Charlie24
    antwortet
    Frage : gibt die Krankenkasse automatisch einen Bescheid an das Finanzamt den ich als Beleg abrufen kann ?
    Ja, das macht sie, hat aber dafür Zeit bis Ende Februar. Bei gesetzlich Pflichtversicherten übermittelt allerdings die Rentenversicherung

    auch die einbehaltenen Beiträge zur KV und PV, die Krankenkasse nur die direkt entrichteten Beiträge.

    Meine Bescheinigungen der PKV für 2022 konnte ich heute abrufen, die schriftliche Mitteilung steht noch aus, das dürfte aber dem Poststreik

    geschuldet sein.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.02.2023, 20:17.

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  • rgwolf
    antwortet
    Frage : gibt die Krankenkasse automatisch einen Bescheid an das Finanzamt den ich als Beleg abrufen kann ?
    Oder muss ich den bei der Krankenkasse anfordern ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Soll ich diese nun einfach zu den anderen in der Anlage Vorsorgeaufwendungen hinzuaddieren, oder wo sonst werden die eingetragen?
    Ja, es muss extern addiert werden oder du nutzt den Bescheinigungsabruf, der addiert die Beiträge inzwischen automatisch.

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  • 2 x Krankenversicherung: Rentner + selbstst. Tätigkeit - wo letztere eintragen?

    Als Rentner werden mir von meiner gesetzl. Rente Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die ich in die Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 16 und 18 einsetzen kann. Ich habe zusätzlich Nebeneinkünfte durch selbständige Tätigkeit, für die mir die Krankenversicherung per Einzugsermächtigung Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und Zusatzbeiträge abbucht. Soll ich diese nun einfach zu den anderen in der Anlage Vorsorgeaufwendungen hinzuaddieren, oder wo sonst werden die eingetragen?

    Falls das eine Rolle spielt: Die Einnahmen durch selbständige Tätigkeit bewegen sich nach Abzug der darauf bezogenen Ausgaben in etwa in Höhe der Rente.

    Danke für eine Antwort!
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