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VerlustVORtrag private Veräußerungsgeschäfte

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    VerlustVORtrag private Veräußerungsgeschäfte

    Vorhaben:
    Ich möchte in der Est 2020 den Gewinn von 2020 mit dem Verlust aus 2019 verrechnen lassen.

    In Datev heißt das entsprechende Feld "Verbleibender Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften, festgestellt zum 31.12.2019"

    Beispiel:
    • 2019 ein festgestellter Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften von 20000
    • 2020 ein festgestellter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften von 10000

    Frage:
    Ich benutze jedoch Mein Elster und sehe in der 'Anlage SO' kein dafür vorgesehenes Feld für einen Verlustvortrag was eine entsprechende Auswirkung auf die berechnete Steuer hat.

    Was ich in Anlage SO Abschnitt 9 "Private Veräußerungsgeschäfte" sehe, ist der Abschnitt "Begrenzung des Verlustrücktrags" (Das ist jedoch ein Rücktrag, kein Vortrag)

    Das einzige dort stehende Feld "Die 2019 nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte 2020 aus privaten Veräußerungsgeschäften soll wie folgt begrenzt werden" meiner Meinung jedoch nicht das richtige Feld. (steht in Datev auch über dem oben genannten Feld)

    Der Hilfetext zu Begrenzung des Verlustrücktrags sagt:

    "Zeile 52
    Die Erläuterungen zu Zeile 15 gelten für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften entsprechend."

    Dies ist ein Verweis auf Abschnitt 6 "'Leistungen" . Im personenbezogenen Abschnitt findet sich am Ende Zeile 15 Verlustabzug

    Das einzige dort aufgeführte Feld ist "Die 2019 nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte 2020 aus Leistungen (Zeile 14) soll wie folgt begrenzt werden"

    Der Hilfetext zu Verlustabzug sagt:

    "Zeile 15
    Die nicht im Jahr 2020 mit Gewinnen aus Leistungen ausgeglichenen Verluste aus Leistungen sind nach Maßgabe des § 10d EStG rück- oder vortragsfähig und mindern die im Jahr 2019 oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen erzielten Gewinne.
    Die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Absatz 2 EStG (Verlustvortrag aus 2019) wird vom Finanzamt berücksichtigt.
    Falls Sie die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG (Verlustrücktrag nach 2019) begrenzen möchten, tragen Sie den gewünschten Betrag bitte in Zeile 15 ein."
    1. Will ich den Verlustabzug aber nicht begrenzen sondern verrechnen lassen und
    2. Wenn ich dort jedoch einen Wert eintrage, wird gemeckert, dass ich auf der selben Seite keinen Gewinn angegeben habe. Wenn ich das auch mache erscheint folgende Prüffehlermeldung:

    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Begrenzung der Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte aus Leistungen 2020 gemäß § 10d Absatz 1 EStG gemacht, es wurden jedoch positive Einkünfte aus Leistungen des Veranlagungszeitraums 2020 angegeben (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft)."

    Maximal verwirrend.

    Ich will doch nur einen Verlustvortrag aus 2019 angeben. Aber wie?

    #2
    Hallo,

    Zitat von dir:
    Ich benutze jedoch Elster Online

    und postest unter ElsterFormular - was soll das ?

    Elster-Online? Wie heisst die Anwendung? BUHL, WISO, Mein Elster?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich verschiebe das Thema in das passende Unterforum.

      Da du ja im Jahr 2020 keinen rücktragfähigen Verlust gemacht hast, darfst du in Zeile 52 der Anlage SO keinen Wert eintragen.

      Warum soll das für solche Fälle die falsche Zeile sein ? Dein Fall ist das doch nicht. Du hast 2020 Gewinn gemacht, den das Finanzamt

      mit dem festgestellten Verlust aus 2019 verrechnen wird. Wenn du das in der Steuerberechnung richtig haben willst, musst du die

      Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung beifügen und den Verlustvortrag dort in Zeile 1 erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich habe die Themen unter Mein ELSTER zusammengeführt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung beifügen und den Verlustvortrag dort in Zeile 1 erfassen.
          Das ist es gewesen.

          Interessanterweise sagte mir eben die Dame von der "Mein Elster" hotline, ich solle "Anlage Sonstiges" hinzufügen und das Häkchen in Zeile 7 aktivieren. Das ist falsch, weil es garnichts ändert und auch keine Eingabe eines Verlustes ermöglicht. Das kommt davon wenn man als support Mitarbeiter einfach die Mein Elster Suche füttert und da ein erstbestes Ergebnis an den Anrufenden rausgibt.

          Danke für die fachkundige hilfe hier!



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            #6
            Von der ELSTER-Hotline erhält man nach meiner Erfahrung eher selten eine auf Anhieb zutreffende Auskunft, deine Konstellation kommt ja auch nicht so häufig vor.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo,

              eigentlich hast du dir die Antwort doch schon ganz am Anfang selber gegeben: "Die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Absatz 2 EStG (Verlustvortrag aus 2019) wird vom Finanzamt berücksichtigt."

              Davon, dass der Verlust 2019 vom Finanzamt festgestellt wurde gehe ich einfach mal aus (obwohl es nicht das erste Mal wäre, dass dem nicht so ist).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Dass Finanzamt bestätigte mir, dass die Verrechnung ohnehin stattfinden wird. Ich wollte jedoch nichts dem Zufall überlassen und auch die vorberechnete Steuerlast korrekt angezeigt bekommen und dafür musste es ein Feld geben. Tat es auch dank der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung". Da kommt jedoch kein Mensch intuitiv drauf.

                Kommentar


                  #9
                  Da kommt jedoch kein Mensch intuitiv drauf.
                  Genau dafür gibt es doch das ELSTER-Anwenderforum. Ausfüllhilfe dürfen wir hier ja leisten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hi zusammen,

                    ich habe eine kurze Nachfrage zu diesem Thema:

                    Wenn ich jetzt für 2022 den Verlustvortrag eingebe und in dem Jahr selbst auch einen Verlust gemacht habe, gebe ich dann im nächsten Jahr in der Steuererklärung für 2023 dann Verlust aus 2021, der vorgetragen wurde + Verlust aus 2022 in diese Zeile ein? Also kann ich den Verlust aus den Vorjahren immer weiter aufaddieren oder muss ich das dann irgendwo anders angeben?

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                      #11
                      Also kann ich den Verlust aus den Vorjahren immer weiter aufaddieren oder muss ich das dann irgendwo anders angeben?
                      Du erhältst doch von deinem Finanzamt einen neuen Verlustfeststellungsbescheid mit dem kumulierten vortragsfähigen Gesamtverlust,

                      du musst da nicht selbst addieren. Wenn sich die Zeilennummerierung nicht ändert, ist das jedes Jahr die gleiche Zeile.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        perfekt danke! habe den Bescheid noch nicht, deshalb wusste ich nicht, dass die den Gesamtverlust dann aufführen inkl. der Vorjahre.
                        Danke für die fixe Antwort!

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