Vorhaben:
Ich möchte in der Est 2020 den Gewinn von 2020 mit dem Verlust aus 2019 verrechnen lassen.
In Datev heißt das entsprechende Feld "Verbleibender Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften, festgestellt zum 31.12.2019"
Beispiel:
Frage:
Ich benutze jedoch Mein Elster und sehe in der 'Anlage SO' kein dafür vorgesehenes Feld für einen Verlustvortrag was eine entsprechende Auswirkung auf die berechnete Steuer hat.
Was ich in Anlage SO Abschnitt 9 "Private Veräußerungsgeschäfte" sehe, ist der Abschnitt "Begrenzung des Verlustrücktrags" (Das ist jedoch ein Rücktrag, kein Vortrag)
Das einzige dort stehende Feld "Die 2019 nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte 2020 aus privaten Veräußerungsgeschäften soll wie folgt begrenzt werden" meiner Meinung jedoch nicht das richtige Feld. (steht in Datev auch über dem oben genannten Feld)
Der Hilfetext zu Begrenzung des Verlustrücktrags sagt:
"Zeile 52
Die Erläuterungen zu Zeile 15 gelten für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften entsprechend."
Dies ist ein Verweis auf Abschnitt 6 "'Leistungen" . Im personenbezogenen Abschnitt findet sich am Ende Zeile 15 Verlustabzug
Das einzige dort aufgeführte Feld ist "Die 2019 nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte 2020 aus Leistungen (Zeile 14) soll wie folgt begrenzt werden"
Der Hilfetext zu Verlustabzug sagt:
"Zeile 15
Die nicht im Jahr 2020 mit Gewinnen aus Leistungen ausgeglichenen Verluste aus Leistungen sind nach Maßgabe des § 10d EStG rück- oder vortragsfähig und mindern die im Jahr 2019 oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen erzielten Gewinne.
Die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Absatz 2 EStG (Verlustvortrag aus 2019) wird vom Finanzamt berücksichtigt.
Falls Sie die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG (Verlustrücktrag nach 2019) begrenzen möchten, tragen Sie den gewünschten Betrag bitte in Zeile 15 ein."
"Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Begrenzung der Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte aus Leistungen 2020 gemäß § 10d Absatz 1 EStG gemacht, es wurden jedoch positive Einkünfte aus Leistungen des Veranlagungszeitraums 2020 angegeben (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft)."
Maximal verwirrend.
Ich will doch nur einen Verlustvortrag aus 2019 angeben. Aber wie?
Ich möchte in der Est 2020 den Gewinn von 2020 mit dem Verlust aus 2019 verrechnen lassen.
In Datev heißt das entsprechende Feld "Verbleibender Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften, festgestellt zum 31.12.2019"
Beispiel:
- 2019 ein festgestellter Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften von 20000
- 2020 ein festgestellter Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften von 10000
Frage:
Ich benutze jedoch Mein Elster und sehe in der 'Anlage SO' kein dafür vorgesehenes Feld für einen Verlustvortrag was eine entsprechende Auswirkung auf die berechnete Steuer hat.
Was ich in Anlage SO Abschnitt 9 "Private Veräußerungsgeschäfte" sehe, ist der Abschnitt "Begrenzung des Verlustrücktrags" (Das ist jedoch ein Rücktrag, kein Vortrag)
Das einzige dort stehende Feld "Die 2019 nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte 2020 aus privaten Veräußerungsgeschäften soll wie folgt begrenzt werden" meiner Meinung jedoch nicht das richtige Feld. (steht in Datev auch über dem oben genannten Feld)
Der Hilfetext zu Begrenzung des Verlustrücktrags sagt:
"Zeile 52
Die Erläuterungen zu Zeile 15 gelten für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften entsprechend."
Dies ist ein Verweis auf Abschnitt 6 "'Leistungen" . Im personenbezogenen Abschnitt findet sich am Ende Zeile 15 Verlustabzug
Das einzige dort aufgeführte Feld ist "Die 2019 nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG vorzunehmende Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte 2020 aus Leistungen (Zeile 14) soll wie folgt begrenzt werden"
Der Hilfetext zu Verlustabzug sagt:
"Zeile 15
Die nicht im Jahr 2020 mit Gewinnen aus Leistungen ausgeglichenen Verluste aus Leistungen sind nach Maßgabe des § 10d EStG rück- oder vortragsfähig und mindern die im Jahr 2019 oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen erzielten Gewinne.
Die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Absatz 2 EStG (Verlustvortrag aus 2019) wird vom Finanzamt berücksichtigt.
Falls Sie die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG (Verlustrücktrag nach 2019) begrenzen möchten, tragen Sie den gewünschten Betrag bitte in Zeile 15 ein."
- Will ich den Verlustabzug aber nicht begrenzen sondern verrechnen lassen und
- Wenn ich dort jedoch einen Wert eintrage, wird gemeckert, dass ich auf der selben Seite keinen Gewinn angegeben habe. Wenn ich das auch mache erscheint folgende Prüffehlermeldung:
"Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden Angaben zur Begrenzung der Verrechnung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte aus Leistungen 2020 gemäß § 10d Absatz 1 EStG gemacht, es wurden jedoch positive Einkünfte aus Leistungen des Veranlagungszeitraums 2020 angegeben (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft)."
Maximal verwirrend.
Ich will doch nur einen Verlustvortrag aus 2019 angeben. Aber wie?
Kommentar