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USt.-Voranmeldung: Abziehbare Vorsteuerbeträge

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    USt.-Voranmeldung: Abziehbare Vorsteuerbeträge

    Guten Abend,

    ich bin neuerdings selbstständig und bin gerade beim Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das dritte Quartal 2021.

    Ich habe im 3. Quartal Rechnungen mit Umsatzsteuer bezahlt. Ich verstehe, dass ich die gezahlte Umsatzsteuer unter "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" anrechnen lassen kann.

    Wenn ich die gezahlte Umsatzsteuer nicht in der Voranmeldung für das 3. Quartal eintrage, kann ich diesen Betrag dann nachträglich noch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung anrechnen lassen?

    Ich frage, weil es für mich praktischer wäre, sämtliche im Jahr gezahlte Umsatzsteuer erst am Jahresende aufzuführen..

    Mit freundlichen Grüßen,
    oliverK

    #2
    Hallo,

    der Unterschied von UstVa und UstE ist dir klar?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,
      ich denke, es ist mir jetzt klar.
      Ich würde also denken, dass ich mit der Anrechnung der gezahlten Umsatzsteuer bis zur UStE. Zeit habe. Korrekt?

      Mit freundlichen Grüßen,
      oliverK

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        #4
        Zitat von oliverK Beitrag anzeigen
        Ich würde also denken, dass ich mit der Anrechnung der gezahlten Umsatzsteuer bis zur UStE. Zeit habe.
        Es scheint mir angeraten, dass Du Dich mal mit den Begrifflichkeiten beschäftigst, die für Dich aufgrund Deiner gewerblichen Tätigkeit wichtig sind, z. B. hier: https://sevdesk.de/lexikon/umsatzsteuererklaerung/

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          #5
          Zitat von oliverK Beitrag anzeigen
          Wenn ich die gezahlte Umsatzsteuer nicht in der Voranmeldung für das 3. Quartal eintrage, kann ich diesen Betrag dann nachträglich noch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung anrechnen lassen?
          Ja, wenn du so lange auf das Geld verzichten kannst und magst?

          Allerdings sieht das fürs Finanzamt.... hmmm.... "seltsam" aus, so dass sich das dort vielleicht jemand genauer anschauen möchte. Am "unauffälligsten" ist eine Differenz zwischen USt-VAM und USt-Erklärung von sagenwirmal unter 100 Euro oder so (am allerbesten natürlich unter 1 Euro - aber irgendwas ist ja immer).

          Also ich würds nicht so lange verzögern. Außerdem macht das normale Fibu-Software ja eh automatisch?!

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            #6
            Danke Euch Dreien für die Hilfe.
            Die Differenz wird nicht so groß ausfallen, dass es ein Problem darstellt. Ich hatte dazu auch noch ein Gespräch mit dem Finanzamt.

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