Guten Abend,
ich bin neuerdings selbstständig und bin gerade beim Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das dritte Quartal 2021.
Ich habe im 3. Quartal Rechnungen mit Umsatzsteuer bezahlt. Ich verstehe, dass ich die gezahlte Umsatzsteuer unter "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" anrechnen lassen kann.
Wenn ich die gezahlte Umsatzsteuer nicht in der Voranmeldung für das 3. Quartal eintrage, kann ich diesen Betrag dann nachträglich noch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung anrechnen lassen?
Ich frage, weil es für mich praktischer wäre, sämtliche im Jahr gezahlte Umsatzsteuer erst am Jahresende aufzuführen..
Mit freundlichen Grüßen,
oliverK
ich bin neuerdings selbstständig und bin gerade beim Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das dritte Quartal 2021.
Ich habe im 3. Quartal Rechnungen mit Umsatzsteuer bezahlt. Ich verstehe, dass ich die gezahlte Umsatzsteuer unter "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" anrechnen lassen kann.
Wenn ich die gezahlte Umsatzsteuer nicht in der Voranmeldung für das 3. Quartal eintrage, kann ich diesen Betrag dann nachträglich noch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung anrechnen lassen?
Ich frage, weil es für mich praktischer wäre, sämtliche im Jahr gezahlte Umsatzsteuer erst am Jahresende aufzuführen..
Mit freundlichen Grüßen,
oliverK
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