Hallo zusammen,
Ich habe im letzten Jahr ein Tagesgeldkonto bei einer Bank im europäischen Ausland eröffnet, die die Steuer nicht automatisch abführt. Wenn ich mich richtig informiert habe, müssen die Kapitalerträge / Zinsen demnach in der Anlage KAP Zeile 17 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) eingetragen werden. Sehe ich das richtig? Weiterhin habe ich die erzielten Kapitalerträge in Zeile 19 (Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 47)) deklariert. Zusätzlich besitze ich natürlich ein Girokonto bei einer deutschen Bank mit Freistellungsantrag (Einzelveranlagung) von 801 €.
Darüber hinaus habe ich bei meiner Bank einen ETF bespart für den ich eine Ertragsabrechnung über die steuerpflichtige Vorabpauschale erhalten habe. Mein Sparerpauschbetrag wurde bereits um die steuerpflichtige Vorabpauschale gemindert.
Gibt es jetzt noch etwas was ich bei den ausländischen Kapitalerträgen in der Steuererklärung beachten muss? Bzw. müssen noch weitere Felder in der Anlage KAP befüllt werden?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Ich habe im letzten Jahr ein Tagesgeldkonto bei einer Bank im europäischen Ausland eröffnet, die die Steuer nicht automatisch abführt. Wenn ich mich richtig informiert habe, müssen die Kapitalerträge / Zinsen demnach in der Anlage KAP Zeile 17 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) eingetragen werden. Sehe ich das richtig? Weiterhin habe ich die erzielten Kapitalerträge in Zeile 19 (Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 47)) deklariert. Zusätzlich besitze ich natürlich ein Girokonto bei einer deutschen Bank mit Freistellungsantrag (Einzelveranlagung) von 801 €.
Darüber hinaus habe ich bei meiner Bank einen ETF bespart für den ich eine Ertragsabrechnung über die steuerpflichtige Vorabpauschale erhalten habe. Mein Sparerpauschbetrag wurde bereits um die steuerpflichtige Vorabpauschale gemindert.
Gibt es jetzt noch etwas was ich bei den ausländischen Kapitalerträgen in der Steuererklärung beachten muss? Bzw. müssen noch weitere Felder in der Anlage KAP befüllt werden?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Kommentar