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Anlage KAP: Ausländische Kapitalerträge

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    Anlage KAP: Ausländische Kapitalerträge

    Hallo zusammen,

    Ich habe im letzten Jahr ein Tagesgeldkonto bei einer Bank im europäischen Ausland eröffnet, die die Steuer nicht automatisch abführt. Wenn ich mich richtig informiert habe, müssen die Kapitalerträge / Zinsen demnach in der Anlage KAP Zeile 17 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) eingetragen werden. Sehe ich das richtig? Weiterhin habe ich die erzielten Kapitalerträge in Zeile 19 (Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 47)) deklariert. Zusätzlich besitze ich natürlich ein Girokonto bei einer deutschen Bank mit Freistellungsantrag (Einzelveranlagung) von 801 €.

    Darüber hinaus habe ich bei meiner Bank einen ETF bespart für den ich eine Ertragsabrechnung über die steuerpflichtige Vorabpauschale erhalten habe. Mein Sparerpauschbetrag wurde bereits um die steuerpflichtige Vorabpauschale gemindert.

    Gibt es jetzt noch etwas was ich bei den ausländischen Kapitalerträgen in der Steuererklärung beachten muss? Bzw. müssen noch weitere Felder in der Anlage KAP befüllt werden?


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

    #2
    Was willst du da mit Zeile 17 ? Du erklärst doch deine ausländischen Kapitalerträge in Zeile 19. Zeile 17 kannst du nutzen, um den im Inland

    tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag einzutragen, wenn du deine inländischen Kapitalerträge nicht erklären willst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      alles bis einschließlich Zeile 17 ist für inländische Kapitalerträge.
      Du hast aber ausländische Kapitalerträge, die musst du erklären (es gibt kein Wahlrecht), und zwar ab Zeile 19 (bei Tagesgeld reicht Zeile 19, alles danach betrifft Wertpapiere).

      Darüber hinaus habe ich bei meiner Bank einen ETF bespart für den ich eine Ertragsabrechnung über die steuerpflichtige Vorabpauschale erhalten habe. Mein Sparerpauschbetrag wurde bereits um die steuerpflichtige Vorabpauschale gemindert.
      Dann ist vermutlich diese Vorabpauschale das was in Zeile 17 eingetragen werden muss.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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