Guten Abend,
Bezüglich der Steuererklärung für 2020 in Mein Elster (online):
Bin als Wissenschaftliche Mitarbeiterin (50%) angestellt in einem Institut und promoviere an einer Uni quasi nebenberuflich zu verwandtem Thema (=Promotions-Studium).
Für die Promotion an der Uni hatte ich einen Arbeitsplatz in einem Büro angemietet und möchte diesen in der Anlage N bei den Werbungskosten absetzen. Meine Fragen hierzu:
1) Sind diese Kosten unter '11 Aufwendungen für Arbeitsmittel', '12 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer', '13 Fortbildungskosten' oder '14 Weitere Werbungskosten' einzutragen - und warum?
2) In welchem Jahr diese abzusetzen sind, hängt davon ab, wann sie gezahlt/überwiesen wurden, vielmehr als für welchen Monat die Miete bestimmt war, oder?
z.B. Wenn die Miete für Januar/Februar 2021 schon im Dezember 2020 überwiesen wurde, ist sie in 2020 abzusetzen, stimmt das?
Ich freue mich über konstruktive Kommentare hierzu;
Viele Grüße
Bezüglich der Steuererklärung für 2020 in Mein Elster (online):
Bin als Wissenschaftliche Mitarbeiterin (50%) angestellt in einem Institut und promoviere an einer Uni quasi nebenberuflich zu verwandtem Thema (=Promotions-Studium).
Für die Promotion an der Uni hatte ich einen Arbeitsplatz in einem Büro angemietet und möchte diesen in der Anlage N bei den Werbungskosten absetzen. Meine Fragen hierzu:
1) Sind diese Kosten unter '11 Aufwendungen für Arbeitsmittel', '12 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer', '13 Fortbildungskosten' oder '14 Weitere Werbungskosten' einzutragen - und warum?
2) In welchem Jahr diese abzusetzen sind, hängt davon ab, wann sie gezahlt/überwiesen wurden, vielmehr als für welchen Monat die Miete bestimmt war, oder?
z.B. Wenn die Miete für Januar/Februar 2021 schon im Dezember 2020 überwiesen wurde, ist sie in 2020 abzusetzen, stimmt das?
Ich freue mich über konstruktive Kommentare hierzu;
Viele Grüße
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