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brauche Hilfe, um Elster als Amazon-Verkäufer zu besetzen

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    #16
    Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
    für ihn die USt abführt.
    Warum sollte das irgendjemand tun, Umsatzsteuer für jemand anders abführen?
    Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
    Dass dieser Service die USt auch abführt, davon ist nicht die Rede.
    Natürlich nicht.
    Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
    Ich weiß daher nicht ganz, was ich davon halten soll.
    Sag ich doch. Auch wenn ich es nicht so nett ausgedrückt habe

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      #17
      Hier ein Text von der HP von Amazon:

      2.1.3. Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der EU


      Ab dem 1. Juli 2021 erhebt Amazon Umsatzsteuer auf die folgenden E-Commerce-Verkäufe von Waren, die an Kunden in der EU geliefert werden, die nicht umsatzsteuerlich registriert sind (B2C) und über einen Amazon Shop bestellt wurden, wobei:
      1. Waren mit einem Versandwert von bis zu 150 €, die aus Lagerbestand außerhalb der EU angeliefert werden; und
      2. Waren, die aus Lagerbestand von Verkäufern in der EU geliefert werden, unabhängig vom Wert (grenzüberschreitender oder inländischer Verkauf), wenn der Verkäufer nicht in der EU ansässig ist.


      Wenn einer dieser beiden Fälle eintritt, berechnet Amazon dem Kunden die in der EU gültige Umsatzsteuer und führt sie direkt an die zuständige EU-Steuerbehörde ab. Der EU-Umsatzsteuerbetrag ist in den Auszahlungen an Verkäufer nicht enthalten und sie müssen ihn daher auch nicht deklarieren oder abführen.

      Der von Amazon berechnete Umsatzsteuersatz ist der Steuersatz, der im Land der Lieferung an Ihren Kunden gilt. Wenn die Waren an eine Kundenadresse in Spanien geliefert werden, verwendet Amazon den entsprechenden spanischen Umsatzsteuersatz.

      Diese Neuregelung wirkt sich nicht auf EU-Kunden mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus. Diesen Kunden wird keine Umsatzsteuer berechnet und es gelten weiterhin die aktuellen Umsatzsteuermeldepflichten. Sie unterliegen weiterhin den Vorschriften zur Umsatzsteuerregistrierung in den EU-Ländern, in denen Sie Lagerbestand haben.

      Weitere Informationen darüber, wie Amazon EU-Umsatzsteuern für diese Lieferungen berechnet und einzieht, finden Sie unter EU-Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer im E-Commerce (EU-VOEC) - 2021




      Wie das dann in der USt Erklärung / USTVA des jeweiligen Händlers zu erklären ist, erschließt sich mir aber auch nicht. Es müsste hierzu eigentliche eine Eintragungsmöglichkeit analog zu § 13 b UStG geben.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #18
        Wie das dann in der USt Erklärung / USTVA des jeweiligen Händlers zu erklären ist, erschließt sich mir aber auch nicht.
        Eine Eintragungsmöglichkeit analog zu § 13b kenne ich bisher nicht. Vielleicht enthalten ja die Formulare für die Jahreserklärung 2021 so etwas ?

        Amazon selbst schreibt hierzu doch folgendes:

        Der EU-Umsatzsteuerbetrag ist in den Auszahlungen an Verkäufer nicht enthalten und sie müssen ihn daher auch nicht deklarieren oder abführen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Hier ein Text von der HP von Amazon:
          Für mich ist das nur ein weiterer Versuch von Amazon, sich massiv in die Belange seiner Kunden einzumischen. Wer das machen möchte, kann das gerne tun, muss sich dann aber nicht wundern, dass Amazon noch mehr Macht erhält. Ich habe gestern einiges über dieses Verfahren gelesen, und die Essenz ist, der Vorteil des Kunden ist das alles nicht.

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            #20
            Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
            Für mich ist das nur ein weiterer Versuch von Amazon, sich massiv in die Belange seiner Kunden einzumischen
            Ohne dass ich's jetzt wirklich wüsste - aber da hat doch Amazon offenbar Druck von den Behörden bekommen. Auch wenn ich mit der Formulierung in dem Text jetzt ein paar Probleme habe, es geht doch wohl hier um Drittlandslieferanten, die in der EU nicht steuerlich registriert sind.
            Und wer nicht registriert ist, der gibt auch keine Steuererklärungen ab. Amazon muss das wohl für ihn machen.

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              #21
              Nachtrag: Ich habe mich jetzt auch mal versucht in die Materie einzulesen. das ganze wird wohl über § 13 bAbsatz 2 Nr. 1 UStG abgewickelt.

              Ist aber schon lustig, es gibt sehr viel material zu dem Thema im netz zu finden aber kaum mal eine klare Aussage unter welcher Vorschrift des UStG das abgewickelt wird.
              Und der Gesetzestext macht einen auch nicht unbedingt schlauer.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #22
                Hallo,

                Zitat:
                Und der Gesetzestext macht einen auch nicht unbedingt schlauer.

                Das ist so gewollt. Wäre ja noch schöner.
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  Hallo,

                  ich frage mich, warum der TS überhaupt eine deutsche(!) Steuererklärung abgeben will.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von magic8888 Beitrag anzeigen
                    Hallo alle zusammen. Es ist an der Zeit, die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung in DE auszufüllen. Als Amazon DE-Verkäufer weiß ich nicht, wie Amazon die Mehrwertsteuer in Elster einzieht (Amazon hat die Mehrwertsteuer für die DE-Steuer erhoben, ich muss dafür nicht bezahlen). Kann mir jemand sagen welche ich ausfüllen soll?
                    Wenn das Unternehmen ein EU Unternehmen ist, zahlt amazon die USt aus. Nur für Nicht-EU-Unternehmen führt amazon die USt an das Finanzamt ab. Diese Umsätze werden in Punkt 43 eingetragen.

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                      #25
                      Zitat von Seraphan Beitrag anzeigen

                      Wenn das Unternehmen ein EU Unternehmen ist, zahlt amazon die USt aus. Nur für Nicht-EU-Unternehmen führt amazon die USt an das Finanzamt ab. Diese Umsätze werden in Punkt 43 eingetragen.
                      Danke für Ihre Antwort. Ja, dies ist ein Nicht-EU-Unternehmen. Könnten Sie mir bitte sagen, wie ich es befülle?
                      z.B. Bruttoumsatz beträgt 119, Nettoumsatz beträgt 100, Mehrwertsteuer beträgt 19 (die von Amazon eingezogen und dann direkt an die DE-Steuer gesendet wurde). Ich gebe 100 oder 119 ein?

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                        #26
                        Zitat von Seraphan Beitrag anzeigen
                        Diese Umsätze werden in Punkt 43 eingetragen.
                        Zeile 43 ist Unentgeltliche Wertabgaben. Das ist sicher verkehrt!

                        magic8888 : Warum willst Du eine Umsatzsteuererklärung machen?

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                          #27
                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Warum willst Du eine Umsatzsteuererklärung machen?
                          Nur zur Richtigstellung: im Moment geht es noch um die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

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                            #28
                            Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                            im Moment geht es noch um die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
                            Oh ja, Danke. Hab zwar extra nochmal die Ausgangsfrage angeguckt, aber dann doch zu flüchtig. Dort heißt es Umsatzsteuererklärung, aber eben vierteljährliche.

                            Zeile 43 in der Voranmeldung ist wohl nicht gemeint (= Übertrag). Kennzahl 43 kann nicht richtig sein, das wären Ausfuhrlieferungen etc.

                            Dann formulier ich meine Frage halt ein bisschen um:

                            magic8888 : Warum willst Du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?

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                              #29
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Oh ja, Danke. Hab zwar extra nochmal die Ausgangsfrage angeguckt, aber dann doch zu flüchtig.
                              Gibt Schlimmeres, ist ja auch nicht wirklich wichtig, wo dem Themenstarter der Unterschied offensichtlich schon nicht klar ist.
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Warum willst Du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?
                              Ich befürchte, das weiß er selbst nicht. Wenn ich mir den ganzen Rummel mit seinen Meldungen hier so angucke, bis wir mal rausgekriegt haben, was er denn will.

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                                #30
                                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                                Zeile 43 ist Unentgeltliche Wertabgaben. Das ist sicher verkehrt!

                                magic8888 : Warum willst Du eine Umsatzsteuererklärung machen?
                                Kennzahl 43 meinte ich. Das ist Zeile 29.

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