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Keine Ankündigung bisher.
MOSS/OSS Formulare nicht mehr gültig, und keine neuen Formularesätze eingestellt
Naja, dann ist es auf jeden Fall ein altes, bei dem der OSS einfach nicht angezeigt wird.
Abhilfe: Neuregistrierung mit persönlicher Steueridentifikationsnummer. Dann hast du halt zwei parallele Benutzerkonten, aber das macht RGN (Rein Gar Nix).
(Wenn man die Steuer-ID-Neuregistrierung mit dem neuen Personalausweis macht, dauerts auch nur zwei Minuten statt zwei Wochen.)
Das ist aber dann auch bissel dämlich, denn ich bin seit Anfang MOSS dabei, und habe all die Jahre exakt das Zert nutzen können, welches nun nicht mehr geht. Es gab ein Anschreiben dazu, und keine der genannten Bedingungen für eine Neubeantragung war gegeben.
Die Neuregistrierung habe ich versucht, und werde im Lauf des Prozesses nach einem gemeinsamen Geheimnis gefragt, von denen ich meiner Meinung nach kein einziges habe:
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Du bist im "eportal" unterwegs.Ich muss doch aber ins bportal, also
Ja und ? Mit meiner Registrierung im E-Portal kann ich mich doch problemlos im BOP einloggen. Deine alte Registrierung aus 2012 war doch auch eine im E-Portal.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Die Registrierung macht man IMMER im eportal. Einloggen kann man sich damit nachher aber auch ins bportal.
Der Registierungsprozess ist im bportal anders als im eportal. Schon das macht mich stutzig. Ja, ich weiß, dass ich mich mit dem ugang in beiden Portalen anmelden kann, aber:
UST-Voranmeldungen musste ich immer im eportal machen, MOSS-Anmeldungen immer im bportal. Man sieht die jeweiligen Daten zwar im anderen Portal, kann sie da aber nicht in neue Formulare übernehmen.
Ja und ? Mit meiner Registrierung im E-Portal kann ich mich doch problemlos im BOP einloggen. Deine alte Registrierung aus 2012 war doch auch eine im E-Portal.
Schon das macht mich stutzig. Ja, ich weiß, dass ich mich mit dem ugang in beiden Portalen anmelden kann, aber:
Und warum ? Wir haben dir gesagt, dass du du dich im E-Portal neu registrieren sollst, da gibt es kein aber.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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